Recht

Mikl-Leitner und Landbauer illegal gewählt?

Im Falle einer Anfechtung hätte der Verfassungsgerichtshof über Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner und ihren Stellvertreter, Udo Landbauer, entscheiden müssen.
Im Falle einer Anfechtung hätte der Verfassungsgerichtshof über Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner und ihren Stellvertreter, Udo Landbauer, entscheiden müssen.APA/HELMUT FOHRINGER
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Die vom Landtag erfolgte Wahl könnte rechtswidrig sein. Die Neos wollten den VfGH anrufen, ein Nein der SPÖ macht diesen Plan zunichte.

Bis Donnerstag müssten die niederösterreichischen Landtagsabgeordneten entscheiden, ob sie die Wahl von Johanna Mikl-Leitner und Udo Landbauer an die Landesspitze beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) anfechten. Dafür würdees reichen, wenn sechs der 56 Abgeordneten dies wollen. Die Neos wären dazu bereit, die Grünen nicht. Um genug Mandatare zusammenzubekommen, hätte daher die SPÖ auf dem Weg zum VfGH mitgehen müssen. Doch sie entschied sich am Dienstag entgegen.

Der Hintergrund: Die FPÖ hatte Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) nicht zur Landeshauptfrau gewählt. Die Blauen machten den Weg für sie aber am 23. März durch ungültige Stimmen frei. Umgekehrt wurde auch Landbauer nur dank der ungültigen Stimmen Vize-Landeshauptmann. Ob dieses politische Manöver auch rechtlich gelang, schien aber unklar. Was sind die Gründe dafür und warum scheut die SPÖ nun den Gang zum VfGH?

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