Niederösterreichs SPÖ hat die Beschwerde gegen die Wahl der Landeshauptfrau „fix und fertig“, bringt sie aber nicht ein. Von ÖVP und FPÖ erwartet man eine Gesetzesreparatur.
Die Wahl von Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) zur niederösterreichischen Landeshauptfrau und Udo Landbauer (FPÖ) zu ihrem Stellvertreter wird kein Fall für den Verfassungsgerichtshof (VfGH). Die SPÖ bekräftigte am Mittwoch bei einer Pressekonferenz, keine Beschwerde einzubringen. Die Sozialdemokraten hatten sich bereits am Dienstag abwartend bis ablehnend bezüglich der Erhebung eines Rechtsmittels gezeigt. Im Zentrum der Diskussion steht die Berücksichtigung von ungültigen Stimmen.
SPÖ-Landesgeschäftsführer Wolfgang Zwander betonte, dass seine Partei eine Eingabe an den VfGH "fix und fertig in der Schublade" liegen habe. Man habe sich aber dazu entschieden, diese nicht einzubringen. Von ÖVP und FPÖ erwartet sich der Parteimanager eine schnellstmögliche Gesetzesreparatur.
„Kein guter Stil“ von ÖVP und FPÖ
Generell hätten die Sozialdemokraten "null Verständnis dafür", dass Volkspartei und Freiheitliche keine Rechtssicherheit haben wollen und nicht selbst den Schritt zum VfGH in Angriff nehmen. Das sei "kein guter Stil" und zeige einmal mehr, dass Niederösterreich diese Koalition nicht verdient habe. Ein gemeinsames Vorgehen hätte die SPÖ begrüßt. Nun wolle man aber nicht den Anschein erwecken, eine demokratisch legitimierte Regierung mit rechtlichen Mitteln zu bekämpfen. "Wir werden weiterhin politisch harte, aber konstruktive Oppositionsarbeit machen."
Mit der SPÖ-Forderung nach einer Reparatur werde sich die Landtagsdirektion beschäftigen, sagte Mikl-Leitner am Mittwoch am Rande einer Pressekonferenz in Schwechat. Sie ortete ein "rein parteipolitisches Spektakel". Landbauer sah auf Nachfrage eine "politisch motivierte Auftragstat". Aus Sicht von ÖVP-Landesgeschäftsführer Bernhard Ebner wurde die gesamte Debatte von den Sozialdemokraten "angezettelt". Die SPÖ sei nun "endgültig in einen Chaosmodus gewechselt".
Neos würden Rechtsmittel mittragen
Im Zentrum der Diskussion steht die Berücksichtigung von ungültigen Stimmen. Die FPÖ hatte angekündigt, in der konstituierenden Sitzung am 23. März weiß zu wählen. Mikl-Leitner wurde mit 24 von 41 gültigen Stimmen als Landeshauptfrau bestätigt. Ähnlich war die Situation bei Landbauer. Der Freiheitliche kam als neuer LH-Stellvertreter auf 25 von 44 gültigen Stimmen.
Die Frist für eine Beschwerde beim VfGH läuft bis Donnerstag. Von den Neos wurde angekündigt, dass sie ein mögliches Rechtsmittel mittragen würden. Die notwendige Unterstützung von mindestens einem Zehntel der 56 Mitglieder des Landtages, also von sechs Abgeordneten, ist für die Pinken alleine nicht möglich. Die Neos verfügen über drei Mandatare.
(APA)