Skepsis

Ermittlungsstelle bei Polizeigewalt sorgt weiter für Kritik

APA/TOBIAS STEINMAURER
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Wie schon zuvor Amnesty International stoßen sich die Volksanwaltschaft und der Rechtsanwaltskammertag darin, dass die Behörde im Innenministerium angesiedelt sein soll.

Die geplante Ermittlungsstelle bei Polizeigewalt sorgt weiter für Kritik. Die Begutachtungsfrist für den entsprechenden Gesetzesentwurf läuft am kommenden Montag aus. Volksanwaltschaft und österreichischer Rechtsanwaltskammertag stoßen sich in ihren Stellungnahmen - ähnlich wie zuvor schon Amnesty International - daran, dass die Stelle im Bundesamt für Korruptionsprävention und -bekämpfung (BAK) angesiedelt werden soll und äußern Bedenken zur Unabhängigkeit der Stelle.

Die Einrichtung der Stelle wurde grundsätzlich begrüßt. "Aus Sicht der Volksanwaltschaft wird aber die Einrichtung dieser Ermittlungsstelle für Misshandlungsvorwürfe (...) im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung, also einer Dienststelle des BMI (Innenministerium, Anm.), die Skepsis von Menschen und vor allem auch zivilgesellschaftlicher Organisationen gegenüber einer Ermittlung 'in den eigenen Reihen' nicht bzw. nicht gänzlich beseitigen können", schrieb Volksanwältin Gaby Schwarz.

Ansiedelung im Justizministerium?

Ähnlich äußerte sich der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK): Man sei "grundsätzlich" der Auffassung, "dass eine solche Organisationseinheit zur Ermittlung und Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des BMI nicht im BMI selbst, sondern beispielsweise im BMJ (Justizministerium, Anm.) angesiedelt sein sollte". Dennoch betrachte man den vorliegenden Gesetzentwurf als "einen Schritt in die richtige Richtung".

Rundheraus Ablehnung kam von der Freien Exekutiv Gewerkschaft (FEG): "Polizisten sind keine Verbrecher, nur weil sie bei ihrem Auftrag, den gesetzmäßigen Zustand herzustellen, oftmals die notwendige exekutive Zwangsgewalt anwenden müssen", hieß es dort. Ähnlich die Aktionsgemeinschaft Unabhängiger und Freiheitlicher (AUF) Sektion Polizei: "Aus Sicht der AUF Sektion Polizei ist dieses Vorhaben jedenfalls unabhängig von den Kosten und den offenkundig gegebenen Unklarheiten/Ungereimtheiten in Bezug auf die personelle Besetzung in seiner Gesamtheit abzulehnen und entbehrt in Wahrheit jedweder sachlichen Rechtfertigung!"

(APA)

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