Auch Verteidigung bekämpft Karmasin-Urteil

Karmasin-Anwalt Norbert Wess gab am Freitag bekannt, den Fall in die zweite Instanz zu tragen.
Karmasin-Anwalt Norbert Wess gab am Freitag bekannt, den Fall in die zweite Instanz zu tragen.Die Presse/Clemens Fabry
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Nachdem die WKStA am Donnerstag Rechtsmittel gegen das Urteil für Ex-Familienministerin Sophie Karmasin angemeldet hat, gab am Freitag auch die Verteidigung bekannt, den Spruch bekämpfen zu wollen.

15 Monate Haft auf Bewährung - so lautet die in erster Instanz verhängte Strafe für Ex-Familienministerin Sophie Karmasin. Ihre Verurteilung ist wegen wettbewerbsbeschränkender Absprachen ergangen. Sie hatte dem Sportministerium Studien angeboten und im Zuge dessen Vergleichsangebote organisiert, die weniger gut als ihr eigenes Angebot waren. Auf diese Art sicherte sie sich die Zuschläge.

Vom Vorwurf des schweren Betruges im Zusammenhang mit - laut Anklage - ungerechtfertigten Bezugsfortzahlungen wurde Karmasin freigesprochen. Hier ließ der Richter tätige Reue gelten. Karmasin hat die Gelder nämlich (laut Urteil) rechtzeitig zurückbezahlt.

Die WKStA will weiterhin eine Betrugs-Verurteilung erwirken, weiters möchte sie, dass die Strafe für die Ex-Politikerin erhöht wird. Daher hat sie Rechtsmittel angemeldet.

Nun haben sich auch die Verteidiger festgelegt. Auch sie bekämpfen den Spruch.

„30.000 Euro zu viel zurückgezahlt“ 

Seitens der Anwälte Norbert Wess und Philipp Wolm heißt es dazu am Freitagvormittag in einer Aussendung: „Frau Dr. Karmasin nimmt mit einer gewissen Erleichterung den Freispruch vom Vorwurf des Betruges zur Kenntnis. Letztendlich hat das Erstgericht ihren diesbezüglichen Standpunkt vollinhaltlich geteilt. Der rückzuzahlende Betrag wurde vom Gericht mit rund 40.000 Euro festgestellt, so gesehen hat Frau Dr. Karmasin sogar mehr als 30.000 Euro zu viel an die Republik Österreich (im Übrigen: rechtzeitig und freiwillig) überwiesen."

Und weiter: „Zum Vorwurf der wettbewerbsbeschränkenden Absprache gibt es bis dato noch keine höchstgerichtliche Rechtsprechung in Österreich, an der man sich bereits für die Rechtsauslegung halten könnte. Wir vertreten dazu den Rechtsstandpunkt, dass im konkreten Fall keine Rechtsverletzung vorliegen konnte, da das Sportministerium keinen Wettbewerb organisiert hat, der in weiterer Folge verletzt werden konnte. Vor diesem Hintergrund wird daher der Schuldspruch bekämpft."


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