Energiekonzern RWE klagt gegen AKW-Abschaltung

RWE klagtgegen AKW-Abschaltung
RWE klagtgegen AKW-Abschaltung(c) REUTERS (Kai Pfaffenbach)
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Für die vorübergehende Abschaltung des Atomkraftwerks Biblis A in Hessen gebe es keine rechtliche Grundlage, erklärt der deutsche Energieriese.

Der deutsche Energiekonzern RWE hat gegen die von den Behörden angeordnete vorübergehende Abschaltung des Atomkraftwerks Biblis A in Hessen Klage eingereicht. Das teilte das Unternehmen am Freitag mit. Die Klageschrift gegen die Anordnung der christlich-liberalen Regierung sei dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel übergeben worden. Das Gericht bestätigte den Eingang.

Für eine Einstellung des Betriebs fehle die rechtliche Grundlage, betonte RWE. Mit diesem Schritt stelle RWE die Wahrung der Interessen seiner Aktionäre sicher. Mit dem für drei Monate im Rahmen des Atom-Moratoriums der deutschen Regierung verfügten Stillstand von Biblis A entgehen RWE Millionenbeträge.

Die deutsche Regierung hatte nach dem Atom-Unglück in Japan die sieben ältesten Atomkraftwerke des Landes vorläufig stillgelegt, ein achtes ist ohnehin derzeit nicht am Netz. Umstritten ist, ob das Atom-Gesetz als rechtliche Basis dafür ausreicht. Die Regierung will alle 17 Atomkraftwerke des Landes innerhalb von drei Monaten überprüfen und dabei neue verschärfte Kriterien zu Grunde legen.

Schüssel im Aufsichtsrat

Der deutsche Energiekonzern, in dem Ex-Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP) Aufsichtsrat ist, erklärte, das Unternehmen unterstütze die von der Regierung beschlossene Sicherheitsüberprüfung aller seiner Kernkraftwerke. Theoretisch könnte RWE mit der Klageeinreichung den Meiler sofort wieder anfahren. Eine Sprecherin sagte aber der dpa, dies sei bisher nicht geplant.

Die Regierung hatte die Stilllegung der sieben ältesten Atomkraftwerke mit Verweis auf Paragraf 19, Absatz 3 des Atomgesetzes angeordnet. Danach kann die Stilllegung eines Kernkraftwerks verlangt werden, wenn Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter bestehen. Umweltminister Norbert Röttgen hatte die Anwendung als vorsorgende Maßnahme nach den Ereignissen in Japan begründet.

Mehrere Juristen halten diese Auslegung für sehr gewagt und sehen die Abschaltung juristisch auf wackligen Füßen. Sollte RWE Recht bekommen, stünde das derzeitige Atom-Moratorium infrage. Deutschlands größter Energiekonzern Eon hatte zuvor erklärt, dass er nicht gegen das Atom-Moratorium klagen will.

Die Klage von RWE betrifft nicht das ebenfalls abgeschaltete AKW Biblis B, da es ohnehin wegen einer Revision stillstand und eine Anweisung der hessischen Atomaufsicht zum Abschalten daher nur für Biblis A erging.

(APA/Ag.)

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