Um bei der Generalprävention Unbehagen zu verspüren, muss man kein FPKler sein.
Der Anlassfall ist möglicherweise ein schlechtes Beispiel: Dass für ihn als Landesrat, als Verwalter öffentlichen Geldes, strengere Maßstäbe gelten, sieht sogar Uwe Scheuch ein. Der Richter hat sein strenges Urteil mit der Generalprävention begründet: Es gehe darum, andere von solchen Taten abzuhalten.
Unser Rechtssystem ist vorrangig auf die Verhinderung von Straftaten ausgerichtet. Es gibt also keinen reinen Schuld- und Sühnekatalog, in dem stünde, eine Tat koste einfach soundso viel, sondern der Richter denkt auch im Sinn der Folgen für das Staatswesen. Dennoch gibt es gerade bei der Generalprävention ein nicht unberechtigtes Unbehagen. Vereinfacht formuliert: Jemand wird nicht nur für die Tat an sich verurteilt, sondern bekommt zur Abschreckung für andere eine höhere Strafe und büßt folglich für die Gemeinschaft mit. Und das, obwohl jeder vor dem Gesetz gleich sein sollte.
Dahinter steht die Frage: Ist das Recht des einzelnen Bürgers wichtiger oder das des Gesamtstaates? Aus individualistischer Sicht wird die Antwort lauten, dass jeder nur für das verurteilt werden könne, was er selbst angestellt hat und er nicht – schuldunangemessen – zusätzlich für die Gesellschaft Buße tun muss.
Andererseits muss auch ein liberaler Rechtsstaat Regeln haben, die darauf abzielen, zu strafen, um Straftaten zu verhindern. Schließlich gilt es, die anderen Bürger zu schützen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.08.2011)