AKH-Affäre: Drei Schuldsprüche

(c) APA (Helmut Fohringer)
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Mit drei Verurteilungen und vier Freisprüchen endete der Prozess um die AKH-Zivildiener-Affäre. Manipulationen beim Einsatz von Zivildienern sei ein „offenes Geheimnis“ gewesen.

Wien. Schlussakt im Amtsmissbrauchsprozess um sechs – mittlerweile teils suspendierte, teils versetzte – AKH-Manager: Donnerstagnachmittag wurde im Straflandesgericht Wien der (frühere) Personalchef zu 18 Monaten Haft auf Bewährung (also bedingt) verurteilt. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig; erwächst es aber in Rechtskraft, verliert der Personalchef „automatisch“ sein Amt.

Auch die frühere Pflegedirektorin erhielt einen Schuldspruch wegen Amtsmissbrauchs. Strafe: sechs Monate bedingt. Ein ehemaliger Geschäftsführer der Personalvermittlungsfirma AGO erhielt als Anstifter ein Jahr bedingt. Auch diese beiden Strafen sind nicht rechtskräftig.

Die vier weiteren angeklagten AKH-Bediensteten, der Pflegedirektor, eine Managerin im Bereich Pflege und zwei Oberpfleger, wurden – ebenfalls nicht rechtskräftig – freigesprochen.

Kurz vor Urteilsverkündung bestätigte eine Zeugin jenen Sachverhalt, der der Anklage zugrunde lag. Demnach seien die Manipulationen beim Einsatz von Zivildienern im AKH ein „offenes Geheimnis“ gewesen. Ankläger Roman Reich von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien (WKStA) warf den sechs Managern sowie dem ehemaligen AGO-Geschäftsführer (die Firma hatte vom AKH zudem einen umstrittenen 50-Millionen-Euro-Auftrag erhalten) wissentlichen Befugnismissbrauch zulasten der Republik Österreich vor.

Zivildienerschwindel flog auf

Von März 2008 bis Mai 2010 waren drei Zivildiener – zwei davon Söhne von AGO-Geschäftsführern – zur Ableistung ihres Zivildienstes im AKH vorgesehen. Tatsächlich aber blieben die jungen Männer weiter in der AGO beschäftigt. Im AKH ließen sie sich, laut Anklage, nur am Anfang und am Ende des Zivildienstes kurz blicken. Eben dieser Zivildienerschwindel wurde von der Zeugin, einer ehemaligen AGO-Mitarbeiterin, bestätigt. In der AGO sei unumwunden darüber gesprochen worden, erzählte die 43-Jährige, die auch dafür gesorgt hatte, dass die Korruptionsfahnder dies erfuhren.

Laut Staatsanwalt Reich nahmen der nun angeklagte AGO-Geschäftsführer, der AKH-Personalchef und die damalige Pflegedirektorin im November 2007 an einer Besprechung teil, in der diese besonders schonende Form des Zivildienstes festgelegt worden sei. Danach sandte die AGO als kleines Dankeschön eine Pflegehilfskraft ins AKH. Und zwar kostenlos. Eine weitere Zeugin, eine 50-jährige AGO-Mitarbeiterin, bestätigte nun: „Mir ist gesagt worden, dass ich das nicht verrechnen darf.“

Noch am Mittwochnachmittag hatte der 43-jährige Ex-Personalchef (er ist in eine Verwaltungsabteilung versetzt worden) ausgesagt. Er sprach von einem gegen ihn gerichteten Komplott, wurde aber von dem mitangeklagten ehemaligen AGO-Geschäftsführer belastet. Dieser gibt zu, dass die Zivildiener, darunter sein Sohn, gar nicht in einer Pflegeabteilung im AKH eingesetzt waren, sondern an EDV-Projekten der AGO mitgearbeitet hätten. Am Amtsmissbrauch will er aber nicht beteiligt gewesen sein. Er hatte sich demnach wie alle anderen „nicht schuldig“ bekannt.

Zur Frage, was mit den drei „falschen“ Zivildienern nun zu geschehen habe, sagte der Leiter der Zivildienstserviceagentur, Ferdinand Mayer: „Wir leiten ein Verfahren ein. Wenn sie ihren Zivildienst nicht ordentlich abgeleistet haben, werden sie neuerlich zugewiesen.“ Aber nicht ins AKH. Dort ist man mittlerweile übereingekommen, überhaupt keine Zivildiener mehr aufzunehmen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.10.2011)

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