Jackson-Arzt Murray für schuldig befunden

Conrad Murray
Conrad Murray AP
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Das Urteil im Prozess gegen Michael Jacksons früheren Leibarzt Conrad Murray steht fest. Er wurde der fahrlässigen Tötung für schuldig befunden. Das Strafmaß sollte später verkündet werden.

Mehr als zwei Jahre nach dem Tod von Michael Jackson ist dessen früherer Privatarzt am Montag der fahrlässigen Tötung für schuldig befunden worden. Ein Gericht in Los Angeles sah es als erwiesen an, dass Conrad Murray bei der Vergabe des Narkosemittels Propofol nachlässig gehandelt hatte. Das Strafmaß soll am 29. November verkündet werden. Dem 58-Jährigen drohen bis zu vier Jahre Haft. Prozessbeobachter halten es aber für unwahrscheinlich, dass Murray in Haft kommt, vielmehr komme ein Hausarrest infrage.

Schuld ist nicht bewiesen

Während Murray selbst das Urteil regungslos zur Kenntnis nahm, reagierten zahlreiche Jackson-Fans, die sich vor dem Gerichtsgebäude versammelt hatten, mit Freudenrufen auf den Urteilsspruch. Murrays Verteidiger bekräftigte indes, dass Murrays Schuld an der Überdosis des Narkosemittels Propofol trotz allem nicht bewiesen sei. Im Gerichtssaal saßen auch Jacksons Eltern Katherine und Joe sowie weitere Familienmitglieder.

Ärztliche Aufsichtspflicht missachtet

In dem sechswöchigen Prozess hatte die Staatsanwaltschaft dem 58-Jährigen vorgeworfen, Jackson im Juni 2009 eine Überdosis des Narkosemittels Propofol gespritzt zu haben. Danach soll der Kardiologe den Sänger unbeobachtet gelassen haben - entgegen ärztlichen Standards. Durch dieses Verhalten habe er dessen Tof verschuldet.

Zwölf Geschworene, 49 Zeugen

Die zwölf Geschworenen, sieben Männer und fünf Frauen,  hatten am Freitag ihre Beratungen aufgenommen und am Montagvormittag fortgesetzt. Sie mussten ein einstimmiges Urteil fällen, dies war nach neun Stunden der Fall. Der Prozess mit Aussagen von 49 Zeugen und über 100 Beweismitteln war am Donnerstag zu Ende gegangen.

(Ag./Red.)

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