Änderung? Der Vorstoß von Oberösterreichs Bauernbundchef Max Hiegelsberger (ÖVP) heizt die Diskussion an. Der St. Pöltner Diözesanbischof Klaus kann sich einen allgemeinen Kultur- und Sozialbeitrag vorstellen.
Wien/st.Pölten/IB. Soll die Einhebung des Kirchenbeitrags neu geregelt werden? Sollen nicht nur Kirchenmitglieder zahlen? Zu Dreikönig sorgte ein Vorschlag von Oberösterreichs Bauernbundchef Max Hiegelsberger (ÖVP), „Kirchensteuer-Flüchtlinge“ durch einen Kultusbeitrag zur Kasse zu bitten, für Zündstoff.
SPÖ-Kultursprecherin Sonja Ablinger, die aus Oberösterreich kommt, stellte am Freitag fest, die SPÖ lehne eine „allgemeine Zwangsabgabe“ an die Katholische Kirche klar ab. Hiegelsbergers Idee sei „völlig absurd“. Konfessionsfreie würden schon jetzt mit ihren Steuerabgaben über die Mittel der Denkmalpflege den Erhalt kirchlicher Kulturgüter mitfinanzieren.
Die ÖVP ist zwar sonst gegen Debatten über neue Steuern. Vizekanzler Michael Spindelegger lehnte am Donnerstag den Vorstoß aus Oberösterreich nicht kategorisch ab: Es handle sich um einen interessanten Vorschlag, man werde sehen, wer sonst noch etwas dazu sage.
Reaktionen gab es genug: „Es ist interessant, dass dieser Vorschlag genau vor Verkündung der Austrittszahlen 2011 kommt“, sagt Jakob Purkarthofer, Mediensprecher des Volksbegehrens gegen Kirchenprivilegien. „Es könnte eine Warnung sein, nach dem Motto: Austreten bringt's nicht, wir kriegen euch eh!“, so Purkarthofer.
Sowohl die „Initiative gegen Kirchenprivilegien“ als auch der St. Pöltner Diözesanbischof Klaus Küng könnten sich eine Alternative zum jetzigen Kirchenbeitrag vorstellen: Eine allgemein verpflichtende Steuerabgabe im Sinne eines Kultur- und Sozialbeitrages – ähnlich der Abgaben in Italien – ist für Küng diskussionswürdig. Eine Zweckwidmung an die Kirche wäre eine Möglichkeit, aber kein Muss.
Josef Weiss, Finanzverantwortlicher der Erzdiözese Wien, findet den Vorschlag Hiegelsbergers „gut“. Weiss betonte, die Zeit dränge: Kirchen würden bei der Erhaltung der Gebäude zusehends in Bedrängnis geraten und könnten diese kaum noch erhalten. Der Staat helfe nur „punktuell“ bei einigen wenigen Projekten.
Beitrag zum Erhalt von Gebäuden
Hiegelsberger hatte gemeint, es sei nicht gerecht, dass Ausgetretene keinen Beitrag im Kultusbereich leisten müssten. Ein wesentlicher Teil der Kirchenabgabe gehe schließlich in die Erhaltung der Gebäude. Von den Wahrzeichen profitiere jeder.
Laut Bundesdenkmalamt gehört ein Drittel der denkmalgeschützten Objekte in Österreich der Kirche. Zugleich gehe etwa die Hälfte der Mittel des Denkmalamts an deren Bauten. In Österreich beträgt die Höhe des katholischen Kirchenbeitrags 1,1 Prozent des Einkommens. 400 Euro sind über Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommensteuererklärung absetzbar.