Sollte die Krankenhäuser einen Fehler gemacht haben, werde er Schadenersatz einfordern, sagt Patientenanwalt Brustbauer. Eine junge Wienerin hat nach einer Odyssee ihr Kind verloren.
Nach der Odyssee einer jungen Schwangeren, die schließlich ihr Kind verloren hat, beschäftigt sich die Wiener Patientenanwaltschaft mit dem Fall. Man werde noch heute den Göttlichen Heiland und das AKH, aber auch die Rudolfstiftung um Stellungnahmen bitten und dann einen Vertrauensarzt zur Beurteilung derer zurate ziehen, sagte Patientenanwalt Konrad Brustbauer am Freitag. Sollte ein Fehler in der Vorgehensweise passiert sein, werde man die Versicherung einschalten, um für die Patientin Schadenersatz einzufordern. Ergebnisse erwartet er in spätestens drei Monaten.
"Wir werden der Patientin mit Rat und Tat zur Seite stehen", versicherte Brustbauer. Erste Kontakte mit der betroffenen Frau habe es bereits gegeben: "Sie hat uns alles aus ihrer Sicht geschildert." Innerhalb von acht Monaten müssen die Unterlagen des Göttlichen Heilands sowie des AKH - beide Spitäler haben die Schwangere nicht aufgenommen - einlangen, so der Patientenanwalt. Angefordert werde aber auch eine Stellungnahme der Rudolfstiftung, welche die Hilfesuchende schließlich aufgenommen hat. Diese Dokumente seien bei der Aufklärung ebenfalls hilfreich.
Eine medizinische Beurteilung des Falls wollte Brustbauer vorerst nicht abgeben: "Aus fachlicher Sicht kann ich es erst beurteilen, wenn ich die Stellungnahme der Spitäler habe." Kritik an der Vorgangsweise des Allgemeinen Krankenhauses war aber doch herauszuhören: "Bevor man einen Patienten wegschickt, muss der Arzt abklären: Hat er was oder nicht." Es könne nicht sein, dass man sich einfach für nicht zuständig erkläre.
"Jedes Spital muss Notfall aufnehmen"
Brustbauer wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Frau zwar im Göttlichen Heiland befundet worden sei, das AKH darauf aber keinen Zugriff gehabt habe: "Das AKH hatte nichts außer der Schilderung der Patientin, die sicherlich dramatisch gewesen sein muss." Der Patientenanwalt stellte zudem klar: "Einen Notfall, wenn einer vorliegt - das ist fachlich zu beurteilen -, muss jedes Spital und jede Abteilung aufnehmen" - also auch dann, wenn die Einrichtung wie im Falle des AKH eigentlich nur für Risikoschwangerschaften zuständig ist.
Zu prüfen sei, ob die Frau aufgenommen hätte werden müssen. "Es kann ja auch sein, dass zu diesem Zeitpunkt noch keine Aufnahme zwingend war. Das weiß ich nicht", so der Patientenanwalt. Sollten Fehler im Umgang mit der Schwangeren festgestellt werden, "gehen wir an die Versicherung heran, um Schadenersatz für die Patientin zu bekommen", kündigte Brustbauer an. Um welche Summe es sich dabei handeln könnte, sei schwierig zu beantworten. Das hänge davon ab, welcher Fehler passiert und welcher Schaden der betroffenen Frau dadurch zugefügt worden sei.
Parallel prüft die Wiener Magistratsabteilung 40 (Sozial- und Gesundheitsrecht), ob mit den Abweisungen durch die beiden Spitäler gegen das Gesetz verstoßen wurde. Diese Prüfung laufe aber "völlig gesondert" von jener der Patientenanwaltschaft, sagte Brustbauer.
(APA)