Klimakrise

Verfassungsgerichtshof weist Kinder-Klimaklage aus formalen Gründen zurück

Zwölf Kinder und Jugendliche hatten die Klage im Februar eingebracht.
Zwölf Kinder und Jugendliche hatten die Klage im Februar eingebracht.APA/EVA MANHART
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Die Klägerinnen und Kläger sehen die Kinderrechte durch fehlende Maßnahmen gegen die Klimakrise gefährdet. Der VfGH stellte jedoch fest, dass der Antrag zu eng gefasst ist.

Der Antrag von zwölf Kindern und Jugendlichen auf Aufhebung von Teilen des Klimaschutzgesetzes ist vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aus formalen Gründen zurückgewiesen worden. Die Antragssteller im Volksschul- und Jugendalter hatten die Kinderrechte durch fehlende Maßnahmen für den Klimaschutz gefährdet gesehen. Die Verfassungsrichter stellten nun fest, dass nicht alle Teile des Gesetzes angefochten wurden, die jedoch untrennbar zusammenhängen, hieß es am Freitag.

Der Antrag sei laut Aussendung zu eng gefasst gewesen. Eine solche Aufhebung würde die von den Antragstellern behauptete Verfassungswidrigkeit nicht beseitigen, teilte der VfGH mit. Der Verfassungsgerichtshof dürfe einer Norm durch Aufhebung bloßer Teile auch keinen völlig veränderten Inhalt verleihen, hieß es in der Erläuterung. Eine Aufhebung des Klimaschutzgesetzes im angefochtenen Umfang hätte unter anderem zur Folge, dass der Bund nicht nur für die Führung von Verhandlungen über Klimaschutzmaßnahmen, sondern für diese Maßnahmen insgesamt verantwortlich wäre. Der VfGH könne dem Gesetzgeber einen solchen Gesetzesinhalt nicht unterstellen.

„Irgendwann geht die Tür auf“

Die Anwältin Michaela Krömer, die die Kinder vertritt, kritisiert die Entscheidung des VfGH: „Der Verfassungsgerichtshof hat keinen Weg gezeigt, wie die Rechtsverletzung der Kinder beseitigt werden kann“. Da der Antrag allerdings nur aus formellen Gründen abgewiesen wurde, werde man inhaltlich im Dialog bleiben und über den Sommer das nächste Verfahren ausarbeiten. „Irgendwann geht die Tür auf“, sagt Krömer.

Auch die Bewegung Fridays For Future, die die Klage unterstützt hatten, meldeten sich zu Wort: “Dass der Verfassungsgerichtshof eine Klage aus formellen Gründen nicht zulässt, ändert nichts an der Tatsache, dass das bisherige Klimaschutzgesetz inhaltlich eine Katastrophe ist“, sagt Daniel Shams von Fridays For Future. Für kommenden Montag kündigt er eine Großdemonstration in Wien an. “Wenn der Verfassungsgerichtshof unsere Rechte nicht schützen möchte, müssen wir die Klage außerhalb des Gerichts gewinnen“, sagt Sprecherin Klara König.

Klimaschutzgesetz 2020 ausgelaufen

Die Kinder und Jugendlichen hatten laut VfGH kritisiert, dass das Klimaschutzgesetz lediglich eine Pflicht enthalte, über Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasen zu verhandeln, aber keine Verpflichtung, Ergebnisse zu erzielen. Dadurch habe der Gesetzgeber seine Pflicht verletzt, für den Schutz der verfassungsrechtlich verankerten Kinderrechte zu sorgen. Es gebe keinen Schutz der Kinder vor schwerwiegenden Beeinträchtigungen durch den Klimawandel, zudem werde beim Klimaschutz nicht auf eine im Zeitverlauf und über die Generationen hinweg gerechte Lastenverteilung Bedacht genommen, hatte es in dem Antrag geheißen.

Die alte Regelung des Klimaschutzgesetzes lief am 31. Dezember 2020 aus, seither sind hierzulande keine gesetzlichen Treibhausgas-Reduktionszielwerte mehr vorgegeben. Festlegen wollte man darin, die Republik bis 2040 klimaneutral zu gestalten, mit für Bund und Länder verbindlichen Emissionshöchstwerten für jedes Jahr. Bis 2030 sollte der Nettoausstoß halbiert werden, zehn Jahre später wollte man bei netto Null anlangen. Es geht um Sektoren wie Verkehr, Landwirtschaft, Gebäude und Abfall, aber auch Teile der Energieerzeugung, die nicht unter das EU-Emissionshandelssystem fallen.

Greenpeace: Österreich wird Klimaziele klar verfehlen

Mit den Regelungen wolle man drohende Strafzahlungen vermeiden, hat die Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) wiederholt argumentiert und von bis zu neun Milliarden Euro bis 2030 gesprochen. Seither sieht die Ministerin ihr Gesetz regelmäßig „auf sehr gutem Weg“, konnte aber noch immer keinen mit dem Regierungspartner abgestimmten Begutachtungsentwurf vorlegen. Die ÖVP betont, dass das Gesetz nicht oberste Priorität genieße und man Klimaneutralität auch anders erreichen könne.

Mit Fortschreibung der bisherigen Klimaschutzmaßnahmen würde Österreich die EU-Klimaziele für 2030 klar verfehlen, kritisierte etwa Greenpeace den jüngsten Umweltbundesamt-Bericht.

Zweite Klimaklage zurückgewiesen

Aus gänzlich anderen Gründen wollte ein Rechtsanwalt Paragraf 3 des Klimaschutzgesetzes vom VfGH aufgehoben haben. Er führte in seinem nun ebenfalls als unzulässig zurückgewiesenen Antrag aus, dass in den kommenden Jahren dramatische Maßnahmen zur Erreichung der vorgegebenen Klimaschutzziele ergriffen werden müssten, die seine Erwerbsfreiheit sowie sein Recht auf Eigentum und auf Achtung des Privatlebens einschränken würden.

Der Anwalt hatte nicht dargelegt, welche der von ihm genannten Maßnahmen jeweils in welche grundrechtlich geschützte Position eingreifen würden, hielt der VfGH fest. Ein Antrag auf Gesetzesprüfung kann nur dann inhaltlich behandelt werden, wenn die gegen die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes sprechenden Bedenken im Einzelnen dargelegt werden, betonten die Verfassungsrichter. Da diese zwingende Vorschrift nicht erfüllt war, wurde der Antrag ebenso wie jener der zwölf Kinder inhaltlich nicht bewertet, sondern formal zurückgewiesen.

Weitere Klagen werden geprüft

Indes lagen noch weitere „Klimaklagen“ zur Behandlung beim VfGH, unter anderem der Antrag einer Frau, die an Multipler Sklerose leidet, und sich gegen mehrere steuerliche Begünstigungen für die Luftfahrt wendet. Ebenfalls beraten wird noch eine Beschwerde von unter anderem einer steirischen Gemeinde und von Global 2000, wonach sich aus Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) nicht nur eine Schutzpflicht des Staates zur Abwendung von Naturkatastrophen und -gefahren ableiten lasse, sondern auch ein Anspruch jedes Betroffenen auf Erlassung geeigneter Maßnahmen. (APA/schev)

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