Sonderfall Schweiz: Offenlegen oder anonym bleiben?

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Aufgrund des Steuerabkommens müssen sich Kontoinhaber bis Ende Mai für eine von zwei Varianten entscheiden.

Wien/Jaz. Das Thema Selbstanzeige ist für Inhaber von Schwarzgeldkonten in der Schweiz seit dem Vorjahr eigentlich Geschichte – und inzwischen auch im Fall von Liechtenstein. Denn durch das Steuerabkommen zwischen Österreich und den beiden Ländern werden die Konten in jedem Fall „weißgewaschen“ und nachversteuert. Die Inhaber müssen sich hierbei zwischen zwei Möglichkeiten entscheiden: Entweder sie legen ihr Konto offen (kommt einer Selbstanzeige gleich) und versteuern exakt das nach, was bisher hinterzogen wurde. Oder sie bleiben anonym und bezahlen dafür bis zu 38Prozent des Depotwertes.

Welche der beiden Varianten sinnvoller ist, hängt sehr vom Einzelfall ab und sollte vor der Entscheidung durchgerechnet werden. Die Kontoinhaber haben damit bis Ende Mai 2013 (im Fall von Liechtenstein Mai 2014) Zeit. Die großen Schweizer Banken haben ihre Kunden in der Regel jedoch bereits bis Ende 2012 darüber informiert.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.04.2013)

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