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VfGH-Erkenntnis: Wird die Regierung jetzt die ORF-Zügel lockern?

VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter (Mitte) und seine Verfassungsrichterkollegen und Kolleginnen bei der öffentlichen Verhandlung zum ORF-Gesetz am 26. September 2023.
VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter (Mitte) und seine Verfassungsrichterkollegen und Kolleginnen bei der öffentlichen Verhandlung zum ORF-Gesetz am 26. September 2023.APA / Comyan / Helmut Fohringer
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Das Kanzleramt hat zu großen Einfluss auf den Stiftungsrat und redet zu viel beim Publikumsrat mit. Der VfGH erklärt die Regelung der Zusammensetzung der ORF-Gremien als teils verfassungswidrig. Was das Erkenntnis genau heißt und wie groß die Chance auf eine echte Gremienreform ist, erklärt Rundfunkrechtsexperte Hans Peter Lehofer.

Sehr überraschend ist es nicht. Der Verfassungsgerichtshof hat Teile des ORF-Gesetzes für verfassungswidrig erklärt, nachdem das Land Burgenland 2022 eine Beschwerde eingebracht hat und den Einfluss der Bundesregierung auf Stiftungs- und Publikumsrat kritisiert hat. Bis April 2025 hat der Gesetzgeber nun Zeit, die Bestimmungen zu reparieren. Es wäre eine Chance, den Anlass für eine kluge und große Reform der Gremien zu nutzen und den ORF damit zu einem moderneren, unabhängigen Medienhaus zu machen. Warum die Chancen dafür aber nicht sehr groß sind, erklärt Hans Peter Lehofer.

Gäste: Hans Peter Lehofer, Rundfunkrechtsexperte, Richter am VwGH
Host: Anna Wallner
Schnitt: Audiofunnel/Aaron Olsacher

Zur Person: Hans Peter Lehofer war Leiter der Rechtsabteilung der Telekom-Regulierungsbehörde, später Leiter der Medienbehörde KommAustria. Seit 2003 ist er Richter am Verwaltungsgerichtshof. Lehofer bloggt über Telekommunikations-, Rundfunk- und Medienrecht (blog.lehofer.at) sowie auf verfassungsblog.de.

Mehr zum Thema:
>>> Das Erkenntnis des VfGH im Wortlaut

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