Der Mediator

Lasst den ORF endlich von der Leine!

Das ORF-Gesetz muss laut Verfassungsgerichtshof repariert werden: VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter (Mitte) mit seinen Kolleginnen und Kollegen in Wien.
Das ORF-Gesetz muss laut Verfassungsgerichtshof repariert werden: VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter (Mitte) mit seinen Kolleginnen und Kollegen in Wien.APA/Helmut Fohringer
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Der Verfassungsgerichtshof macht Medienpolitik. Er konstatiert zu starken politischen Einfluss auf die Gremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und fordert eine Reparatur des betreffenden Gesetzes. Was sagen die Parteien dazu? Wenig Konstruktives.

Seit dieser Woche ist es quasi amtlich. Wie ihre Pfründe behandelt die Politik den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der doch objektiv für das Volk der Hörer, Seher und Leser da sein soll. Skandal! Der ORF gehört nicht jenen, die ihn finanzieren. Er gehört den Parteien, hat einst jemand dort oben, der es wusste, launig bemerkt.

Diesen Eindruck hat nach eingehender Analyse des Gesetzes nun auch der Verfassungsgerichtshof bestärkt. Er monierte unter anderem, dass vom Bundeskanzleramt zu starker Einfluss vor allem auf den Stiftungsrat ausgeübt werde. Die Regelung der ORF-Gremien sei zum Teil verfassungswidrig. Bis April 2025 müsse die Bundesregierung (also die derzeitige türkis-grüne Koalition oder eine vielleicht ganz andersfarbige nach der dazwischen vorgesehenen Nationalratswahl) die entsprechenden Bestimmungen reparieren.

Die Anstifter dieser Misere

Die Dominanz der „Freundeskreise“ im Stiftungsrat, der den ORF kontrolliert, seine unpraktische Größe und unzeitgemäße Zusammensetzung haben Kommentatoren in Print und Funk mehr oder weniger hilfreich analysiert. Was aber sagen jetzt Parteien dazu, die Anstifter dieser Misere?

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