Neuer Anlauf für Klimaklage bei Verfassungsgerichtshof

Anwältin Michaela Krömer (3. von links) und zwölf Kinder und Jugendliche starten einen neuen Versuch mit der Klimaklage. Archivbild, Mai 2023
Anwältin Michaela Krömer (3. von links) und zwölf Kinder und Jugendliche starten einen neuen Versuch mit der Klimaklage. Archivbild, Mai 2023APA/Eva Manhart
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Zwölf österreichische Kinder und Jugendliche versuchen erneut, beim Verfassungsgerichtshof ihre Rechte auf Klimaschutz einzuklagen. Doch dazu muss der Antrag beim Höchstgericht erst einmal angenommen werden.

Nachdem sie im Juli diesen Jahres vom Verfassungsgerichtshof zurückgewiesen wurden, versuchen sie es nun erneut: Zwölf Kinder und Jugendliche wollen gerichtlich mehr Klimaschutz einfordern. Sie haben dazu am Freitag in Vertretung von Klima-Anwältin Michaela Krömer einen neuen, abgeänderten Antrag beim Höchstgericht eingebracht, wie am Montag bei einer Pressekonferenz bekannt gegeben wurde.

Wie auch beim ersten, aus formalen Gründen abgelehnten Antrag fußt die sogenannte „Klimaklage“ auf dem Argument, dass durch ein zahnloses Klimaschutzgesetz die Rechte und Interessen von Kindern nicht ausreichend gewahrt würden und Österreich somit die Kinderrechte, also Rechte im Verfassungsrang, verletze.  Krömer erinnerte daran, dass bei der ersten Klage „niemand wirklich bestritten hat, dass hier Rechte potenziell verletzt sind“. „Es sind die stärksten Rechte, die man haben kann. Allerdings sind diese Rechte nicht wirklich einforderbar.“

Demnach habe die Klimaklage zwei Dimensionen, so Krömer: Einerseits die inhaltliche Frage, ob Österreich tatsächlich mit seinem mangelnden Klimaschutzpolitik gegen die Kinderrechte verstößt, andererseits die rechtsstaatliche Dimension mit der Frage, ob geltende Verfassungsrechte überhaupt eingefordert werden können. „Damit ein Rechtsstaat funktioniert, müssen Beschwerdemöglichkeiten zur Durchsetzung verankerter Rechte vorhanden sein”. Krömers Initiative CLAW, welche das Verfahren unterstützt, kämpft auch mit anderen Klagen, dem Rechtsschutzdefizit im Klimaschutz endlich ein Ende zu setzen.

Erster Antrag „zu eng gefasst“

Die Verfassungsrichter hatten den ersten Antrag der Kinder und Jugendlichen mit der Argumentation abgewiesen, dass dieser zu eng gefasst gewesen sei. So seien nicht alle Teile - des von Experten als zahnlos kritisierten - Klimaschutzgesetzes angefochten worden, die jedoch untrennbar zusammenhängen würden. Eine Aufhebung von Teilen des Gesetzes würde die von den Antragstellern behauptete Verfassungswidrigkeit nicht beseitigen, teilte der VfGH im Juli mit. Zudem hätte ein Aufhebung auch bedeutet, dass der Bund nicht nur für die Verhandlung über Klimaschutzmaßnahmen, sondern für die Ausführung der Maßnahmen verantwortlich sei. Der VfGH könne dem Gesetzgeber einen solchen Gesetzesinhalt nicht unterstellen, hieß es.

Im neuen, überarbeiteten Antrag werden andere Punkte des Klimaschutzgesetzes angefochten. Diesmal wird in einem letzten Schritt aber auch die Aufhebung des gesamten Klimaschutzgesetzes beantragt – um dem Vorwand des „zu eng gefassten“ Antrags zu begegnen. Ebenfalls neu ist ein Vorabentscheidungsantrag an den Europäischen Gerichtshof. Dieser kann dann angewendet werden, wenn in einem nationalen Gerichtsverfahren unklar ist, ob europäisches Recht zur Anwendung kommt oder wie es auszulegen sei. Dann kann der Verfassungsgerichtshof diese Frage eine Ebene höher an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) schicken.

Kinderrechten „Leben einhauchen“

Die Kinder und Jugendlichen, in deren Namen der Antrag eingebracht wurde, sind zwischen 2006 und 2015 geboren. Darunter ist auch die 15-Jährige Smilla: .„Ich habe Kinderrechte, das Recht auf eine lebenswerte Zukunft“, sagte diese bei der Pressekonferenz. Doch die „Regierung blockiert jegliche Bemühungen, Klimaschutz in die Tat umzusetzen“, sagte die 15-Jährige. Unterstützung bekamen die jungen Klägerinnen und Kläger auch von Fridays for Future, sowie von Elisabeth Schaffelhofer-Garcia Marquez vom Netzwerk für Kinderrechte, die darauf hinwies, dass am 20. November 1989 die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert wurde. Alle Staaten, die diese ratifiziert haben, also auch Österreich, müssten Maßnahmen ergreifen, dass der Planet lebenswert bleibe. „Es gibt einen extrem starken Bezug zwischen Kinderrechten und Klimaschutz. Es liegt jetzt wirklich aufseiten des VfGH hier, als Höchstgericht in Österreich, dem Leben einzuhauchen.“ 

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