Falschaussage-Verfahren

Kurz-Prozess: Entscheidung rückt näher

Die Verhandlung gegen den früheren Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wird am Mittwoch im Straflandesgericht Wien fortgesetzt.
Die Verhandlung gegen den früheren Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wird am Mittwoch im Straflandesgericht Wien fortgesetzt.APA/Fohringer
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Noch im Jänner könnte feststehen, ob Sebastian Kurz seinen Falschaussage-Prozess ohne Verurteilung überdauert oder nicht. Zeugenaussagen, etwa die von Ex-Minister Blümel, sollen bei der Wahrheitsfindung helfen.

Wenn heute, Mittwoch, der Falschaussage-Prozess gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und dessen früheren Kabinettschef Bernhard Bonelli im neuen Jahr ankommt, sind auch die Urteile bereits in Sicht.

Vier Verhandlungstage sind für den Jänner anberaumt. Geht alles glatt, steht Ende des Monats fest, ob die WKStA die von ihr beantragten Schuldsprüche verbuchen darf. Oder ob Kurz und Bonelli den Großen Schwurgerichtssaal des Straflandesgerichts Wien mit Freisprüchen in der Tasche verlassen dürfen.

Kurz bleibt dabei: „Nicht schuldig“

An dem Vorwurf hat sich seit Anklageerhebung nichts geändert: Den beiden Beschuldigten wird angelastet, sie hätten als Auskunftspersonen vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss falsch ausgesagt. Beide bestreiten das entschieden.

»Vor dem Gesetz sind alle gleich – ich will nicht jammern, aber ich fühle mich von der WKStA nicht so behandelt.“«

Sebastian Kurz

Inhaltlich ging und geht es um die Frage, ob und wenn ja in welchem Ausmaß Kurz als Kanzler auf die Bestellung der Gremien der Staatsholding Öbag (Vorstand, Aufsichtsrat) eingewirkt hat. Die WKStA, die dem früheren Spitzenbeamten im Finanzministerium, Thomas Schmid, die Rolle eines Kronzeugen in Aussicht gestellt hat, setzt voll auf dessen Angaben. Und wurde zuletzt nicht enttäuscht. Schmid sprach als Zeuge unter Wahrheitspflicht von einem „System Kurz“.

Dieses habe darauf beruht, dass Kurz praktisch überall mitgeredet habe. Schmid: „Das war ein System, bei dem diese Personalentscheidungen engmaschig abgestimmt wurden.“ Die WKStA macht in ihrem Strafantrag (auf Falschaussage stehen bis zu drei Jahre Haft) auch eine Fleißaufgabe. Sie analysiert das mutmaßliche Motiv von Kurz: Dieser habe deshalb seine Rolle bei Personalbesetzungen vor dem U-Ausschuss kleingeredet, weil er sich sonst dem Vorwurf des Postenschachers ausgesetzt hätte.

Die Chats als Trumpf der Anklage

Kurz stuft den seinerzeitigen Aufstieg von Thomas Schmid zum Alleinvorstand der Öbag so ein: Nicht er, Kurz, habe bei dieser Personalentscheidung die Fäden gezogen. Er habe aber sehr wohl mit Schmid über dieses Thema geredet. Korrespondenz zu diesem Thema gab es auch via Mobiltelefon; sichergestellte Chats legen davon ein beredtes Zeugnis ab.

Das entscheidende Organ bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats sei, wie vorgesehen, Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) gewesen. Kurz als Beschuldigter: „Die Frage, ob ich dabei eingebunden war, habe ich (vor dem Ausschuss, Anm.) mit ‚Ja’ beantwortet.“ Wie Richter Michael Radasztics die Sache würdigt, bleibt abzuwarten.

Öbag-Personal im Zeugenstand

Für Mittwoch – es ist der siebte Verhandlungstag – ist, wie berichtet, Öbag-Aufsichtsrätin Iris Ortner, die Tochter des Industriellen Klaus Ortner, eines Großspenders der ÖVP, geladen. Sie soll ebenfalls zu Postenbesetzungen in der Staatsholding befragt werden.

Klaus Ortner ist Hauptaktionär von IGO Industries. Er war im Wahljahr 2017 der größte Einzelspender der ÖVP. Firmen des Konzerns haben mehr als eine Million Euro an die ÖVP überwiesen. Eine Stückelung hatte eine sofortige Veröffentlichung auf der Rechnungshof-Homepage verhindert. Zu Ermittlungen durch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) kam es wegen einer Gesetzeslücke nicht.

Ein „Anfüttern“ durch korrekt abgewickelte Parteispenden ist nicht strafbar, auch dann nicht, wenn sich die Partei nachträglich dafür revanchiert, hieß es damals in der Einstellungsbegründung der WKStA. Das war in einer Anzeige vermutet worden, weil Iris Ortner in den Öbag-Aufsichtsrat kam. Sie ist Geschäftsführerin der IGO-Gruppe. Ihre Rolle soll nun im Prozess gegen Kurz beleuchtet werden.

Auch Blümel ante portas

Eine Sprecherin Ortners hatte am Montag der Austria Presseagentur bestätigt, dass die Zeugin am Mittwoch vor Gericht erscheinen wird. Zudem wurde betont, dass auch die fachliche Eignung der Öbag-Aufsichtsrätin von der WKStA im Einstellungsbeschluss festgestellt worden sei.

Am 25. Jänner wird Ex-Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) als Zeuge erwartet. Am 30. sollen Öbag-Aufsichtsratschef Helmut Kern, Bernd Brünner, Ex-Generalsekretär im Bundeskanzleramt und Öbag-Aufsichtsrätin Susanne Höllinger in den Zeugenstand treten. Am 31. Jänner folgt dann Günther Helm, vormals Chef des Diskonters Hofer und später ebenfalls im Öbag-Aufsichtsrat.

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