Rupert Wolff: "Der VfGH kann auch in Dornbirn sein"

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Anwälte-Präsident Rupert Wolff spricht sich für dezentrale Bundesbehörden und die Adoption von Kindern durch homosexuelle Paare aus. Wenn man Haft ohne Verhandlung ausspreche, "vertschüsse" man sich von ein bisschen Rechtsstaat.

Die Presse: Wenn Sie 40Jahre Österreichischer Rechtsanwaltskammertag bilanzieren: Wie hat sich seine Funktion verändert?

Rupert Wolff: Ich glaube, dass sich der Örak gut von einer bundesweiten Standesvertretung hin zu einer neuen Rolle als Hüter der Rechtsstaatlichkeit, der Grund- und Freiheitsrechte entwickelt hat. Dort wollte uns auch der Gesetzgeber in der Rechtsanwaltsordnung sehen.

Können Sie ein Beispiel nennen, wo die Anwaltschaft Grundrechtseingriffe durch den Gesetzgeber verhindert hat?

Das war beispielsweise die Novellierung des §112 Strafprozessordnung noch unter Justizministerin Beatrix Karl. Das Ministerium hat nach dem Begutachtungsverfahren eine gänzlich geänderte Version dieses Paragrafen vorgelegt, die sowohl die anwaltliche Verschwiegenheit als auch das Redaktionsgeheimnis geschwächt hätte.

Ein bewusstes Spiel der Politik? Man versteckt etwas im Gesetz und schaut, ob es jemand merkt?

Ich hoffe nicht; manchmal kann man sich dieses Eindrucks aber nicht erwehren. Insbesondere dann, wenn wir Gesetzesentwürfe mit einer zu kurzen Begutachtungsfrist bekommen. Das gilt auch für die beabsichtigte Novellierung der Strafprozessordnung. Wir haben eine 14-tägige Begutachtungsfrist. Wir müssen unsere Experten damit befassen, alles aktive Rechtsanwälte. Das Gesetz erfordert aber eine genaue Überprüfung.

Sie haben die geplante Wiedereinführung des Mandatsverfahrens mit der Möglichkeit einer Verurteilung ohne Gerichtsverhandlung kritisiert.

Ich habe Angst davor, dass hier Bürgern ein Schaden widerfährt, indem sie zu einer Geldstrafe, einer bedingten oder sogar einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt werden, ohne ein faires Verfahren gehabt zu haben. Ich habe Bedenken, ob die Verurteilung zu einer Haftstrafe der Menschenrechtskonvention entspricht.

Die Haftstrafe gibt es nur unter Einbeziehung eines Anwalts.

Ja, aber anders als in Deutschland ist sie bei uns nach dem Plan des Ministeriums auch unbedingt möglich. Es entspricht der anwaltlichen Erfahrung, dass der präsumtive Täter in sehr vielen Fällen geständig ist und subjektiv das Gefühl hat, er hat etwas Schuldiges getan. Und dann wird er in der Hauptverhandlung freigesprochen. Aus den verschiedensten Gründen: weil ein Strafausschließungsgrund vorlag, oder weil er schon einmal wegen derselben Tat bestraft wurde. Das ist aus meiner Sicht die Verpflichtung des Staates zur materiellen Wahrheitsfindung. Wenn wir uns davon vertschüssen, nur um Geld zu sparen, vertschüssen wir uns auch von ein bisschen Rechtsstaat.

Mit Ihrer Kritik an der Höhe der Gerichtsgebühren haben Sie noch kein Gehör gefunden.

Ich halte sie für verfassungsrechtlich bedenklich. Man kann nicht von einem Unternehmen, das einen Gerichtsstreit über einen hohen Streitwert führt, verlangen, unverhältnismäßig mehr beizutragen als der Bürger, der um einen niedrigen Streitwert prozessiert. Bei 100 Mio. Euro – das ist in einer industriellen Auseinandersetzung gar nicht so viel, es braucht nur eine Maschine vier Wochen lang auszufallen – beträgt die Gerichtsgebühr allein für das Verfahren erster Instanz mehr als 1,2 Mio. Euro. Dafür, dass ein Richter den Akt anschaut, die Verhandlung führt und ein Urteil fällt.

Was wäre eine faire Bemessung?

Man müsste die Gebühren deckeln: ohne Weiteres 1,2 Prozent, aber nie mehr als ein Betrag X. Das haben die Ungarn, die Deutschen, die Italiener. In Italien können Sie einen Gerichtsstreit um 100 Mio. Euro für 1466 Euro führen.

Oder auch nicht führen. Es dauert dort relativ lang.

Richtig. Sieht man von den Gebühren ab, spricht einiges dafür, den Gerichtsstreit in Österreich zu führen. Die Gebühren sind aber auch für den kleinen Bürger belastend.

Wie soll es bei der Vorratsdatenspeicherung weitergehen, nachdem der EuGH die europarechtliche Grundlage als grundrechtswidrig aufgehoben hat?

Wir sollten wieder zu der Zeit zurückgehen, in der es keine Vorratsdatenspeicherung gegeben hat.

Auch im Interesse der Terrorismusbekämpfung brauchen wir keine Vorratsdatenspeicherung?

Nein, es hat sich gezeigt, dass die Zugriffsnachfragen auf die Daten meistens nur kleine Delikte betrafen und keine großen Terrorismusverdachtsmomente vorlagen.

Im Zivilrecht wird über ein neues Erbrecht diskutiert. Soll es den Pflichtteil weiterhin geben?

Den Pflichtteil soll es weiterhin geben. Aber es soll einem Erben möglich sein, dem Pflichtteilsberechtigten sein Erbe in einem längeren Zeitraum als innerhalb eines Jahres auszubezahlen, wie es das Gesetz jetzt vorsieht. Dies kann dazu führen, dass ein Erbe eines Unternehmens sich von diesem trennen muss. Zudem sollte der Pflichtteil nicht nur in bar, sondern auch anders, etwa auch durch die Teilung eines Baugrundstücks, geleistet werden können.

Im Familienrecht wird über ein Adoptionsrecht für homosexuelle Paare diskutiert. Was ist Ihre Meinung?

Es gibt Anpassungsbedarf. Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Jahr 2013 ist die Stiefkindadoption für Homosexuelle zugelassen. Das gilt aber nur für die Adoption des leiblichen Kindes des anderen Partners. Das argumentative Eis, die Adoption durch Homosexuelle zu verbieten, ist so dünn, dass es wirklich nicht mehr guten Gewissens aufrechterhalten werden kann. Das zeigen auch die Erfahrungen mit der Pflegeelternschaft von homosexuellen Paaren.

Das Gesetz sollte also vorsehen, dass zwei Leute ein Kind adoptieren dürfen, egal, welches Geschlecht sie haben?

Jawohl. Man muss im Einzelfall prüfen, ob zwei Personen geeignet sind, das Adoptivkind aufzuziehen– und wenn sie es sind, dann sollen sie es machen.

Gibt es sonst noch Änderungsbedarf im Adoptionsrecht?

Das Gesetz sieht vor, dass der Altersunterschied zwischen Annehmendem und Angenommenen mehr als 16 Jahre sein muss. Es gibt jetzt einen Fall beim VfGH, bei dem die Mutter 15,5 Jahre älter ist. Das kann es ja auch nicht sein. Da muss ein flexibleres Gesetz kommen. Und die einprozentige staatliche Gebühr für die Adoption, gemessen am Vermögen der Eltern, halte ich für geradezu frivol vom Gesetzgeber. Denn es ist eklatant gegen das Kindeswohl, wenn man den Eltern das Geld wegnimmt. Ein Prozent des Vermögens, das kann ein beträchtlicher Betrag sein.

Für Kinder gibt es, etwa im Jugendschutz, unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern. Sollte man den Föderalismus einschränken?

Ich bin selbst Salzburger, und nach meinen persönlichen Vorstellungen muss man den Föderalismus überdenken. Es ist unverständlich, warum die Bauordnung in Niederösterreich anders als in Vorarlberg sein muss. Oder wenn Kinder, die im Grenzgebiet zwischen dem Burgenland und der Steiermark wohnen, je nachdem, in welche Disco sie gehen, vorher zwei Gesetze studieren müssen.


Soll man die Gesetzgebungskompetenz der Länder abschaffen?

Man sollte wie in der EU das Subsidiaritätsprinzip anwenden und schauen, was in der kleinen und was in der großen Einheit geregelt werden soll. Man müsste den Ländern auch die Angst vor dem Wasserkopf Wien nehmen. Es gibt überhaupt keinen Grund, warum nicht wie in Deutschland dezentrale Bundesbehörden aufgebaut werden können. Es gibt keinen Grund, warum der Verfassungsgerichtshof nicht in Dornbirn sein kann.

VfGH-Präsident Holzinger hat sich dafür ausgesprochen, dass U-Ausschuss und Ministeranklage ein Minderheitsrecht werden sollen. Was meinen Sie dazu?

Ich spreche mich dafür aus, dass der U-Ausschuss Minderheitsrecht wird. Bei der Ministeranklage halte ich den Vorstoß von Präsident Holzinger für gerechtfertigt. Das ist ein Vorstoß in eine kommende Diskussion. Es sollte vielleicht über ein Drittel der Abgeordneten eine Ministeranklage eingebracht werden können. Oder man sollte kombinieren: mindestens so und so viele im Nationalrat vertretene Parteien plus ein Drittel der Stimmen.

ZUR PERSON UND ZUM ANLASS

Rupert Wolff, Salzburger des Jahrgangs 1957, ist seit 1987 als Rechtsanwalt in der Salzburger Kanzlei Wolff, Wolff & Wolff tätig. Seit 1999 ist er auch in Italien als Avvocato (Mailand) zugelassen. Seit 1992 ist Wolff Mitglied der österreichischen Delegation zum CCBE, dem Rat der Anwaltschaften der Europäischen Union, dessen Präsident er im Jahr 2001 war. 2002 wurde Wolff zum Vizepräsidenten des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags (Örak) gewählt. Nach zwei Wiederwahlen als Vizepräsident wurde er am 24.September 2011 zum Präsidenten des Örak gewählt.

Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (Örak) feiert am kommenden Freitag in Wien sein 40-jähriges Bestehen. Er wurde vom langjährigen Präsidenten der Wiener Anwaltskammer, dem 1999 verstorbenen Walter Schuppich, initiiert und ist die Dachorganisation der Rechtsanwaltskammern in Österreich. Die Körperschaft öffentlichen Rechts mit Sitz in Wien ist für die Wahrung der Rechte und Angelegenheiten der österreichischen Rechtsanwaltschaft zuständig; zugleich versteht sich der Örak als Hüter der Rechtsstaatlichkeit, der Grund- und Freiheitsrechte, wie Wolff formuliert.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.05.2014)

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