Paralleljustiz im Schatten des Rechtsstaats

Versöhnung mit der Hand auf dem Koran
Versöhnung mit der Hand auf dem KoranStanislav Jenis
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Wenn Muslime aneinandergeraten, ist einer oft noch vor der Polizei da, um zu vermitteln: der Friedensrichter. Eskalationen werden meist vermieden, eine Bestrafung der Täter auch.

Es war eine nicht gerade alltägliche Szene, die sich am 22. Jänner dieses Jahres im Straflandesgericht Wien abspielte. Nachdem ein Prozess um eine blutige Auseinandersetzung zweier tschetschenischer Familien mit relativ milden Urteilen zu Ende gegangen war, versöhnten sich der 42-jährige Hauptangeklagte und sein 48-jähriger Kontrahent vor einem extra herbeigeholten Imam der Gefängnisseelsorge. Mit der Hand auf dem Koran versprach der Jüngere, Gewalttätigkeiten gegenüber der anderen Familie zu unterlassen. Danach gaben sich die beiden die Hand und umarmten sich. Zuvor wollte keiner der Angeklagten seine Verletzungen vor Gericht geltend machen.

» Gibt es eine zweite, islamische Justiz? «

Der Fall erinnert an ein Verfahren aus Berlin. Dort verletzte ein Mann einen anderen nach einem Streit mit einer Metallstange am Kopf. Das Opfer erstattete Anzeige, wollte sie später aber wieder zurückziehen. Das war aber angesichts der Schwere des Deliktes nicht möglich, weshalb es zu einem Prozess kam, in dem der Angeklagte angab, zum Zeitpunkt des Angriffs nicht am Tatort gewesen zu sein.

Der Kläger konnte seinerseits nicht mehr erklären, wie er zu der Verletzung gekommen war. Also kam es zu einem Freispruch. Zuvor hatte ein sogenannter Friedensrichter vermittelt – ein Phänomen, das in den vergangenen Jahren in ganz Europa zugenommen hat. Angelegenheiten unter sich zu regeln scheint in vielen türkisch und arabisch geprägten Milieus wichtiger zu sein, als die zuständigen Behörden heranzuziehen – sogar bei Straftaten.

Ehepaare und Betrogene

Einer dieser Friedensrichter ist Yusuf Yilmaz, obwohl ihm die Bezeichnung Friedensvermittler lieber ist. Der 55-jährige Türke ohne juristische Ausbildung lebt seit 2001 in Innsbruck, betreibt in der Innenstadt sein eigenes Restaurant. Sein Alltag besteht aber auch darin, auf Hilfe suchende Anrufe zu warten. Mehrmals im Monat schaltet er sich in Streitereien ein, vermittelt zwischen Opfer und Täter. „Mein Gerechtigkeitsempfinden basiert auf dem muslimischen Glauben. Wer sich von mir helfen lassen will, vertraut meinem Urteil ganz und gar“, sagt Yilmaz. „Zu mir kommen Ehepaare, die sich scheiden lassen wollen oder noch um ihre Ehe kämpfen, ebenso wie Leute, die von jemandem betrogen oder verletzt wurden und ihn nicht anzeigen wollen.“

Ob er auch sanktioniert wie ein echter Richter, hänge von der Situation ab. „Wenn es notwendig ist, mache ich auch das“, betont der 55-Jährige. „Aber nur, wenn ich überzeugt davon bin, dass ich damit helfen kann.“ Einmal habe sich eine Frau an ihn gewandt, weil ihr Mann spielsüchtig gewesen sei. „Ich ging zu ihm, legte ihm einen Blankoscheck hin und wollte, dass er ihn unterschreibt.“ Er habe ihm klargemacht, dass er erst gehen darf, wenn er unterschrieben hat. Zweck dieser Maßnahme: „Er sollte verstehen, wie unsinnig es ist, um Geld zu spielen, dass eine Sucht kein Ende kennt und er sich helfen lassen muss.“ Der Mann habe seine Botschaft verstanden und sei schließlich mit professioneller Hilfe von der Spielsucht geheilt worden. Er könne noch endlos viele Beispiele aufzählen. Von Konflikten wegen Körperverletzungen etwa, die er ohne Gerichtsverhandlung gelöst habe. Streitereien wegen Geld, die nach seiner Anweisung zu Ratenzahlungen beigelegt worden seien. Dass er mit seiner Vermittlung den Rechtsstaat aushöhlt, glaubt er nicht. „Die Konflikte werden ja friedlich aus der Welt geschafft. Und wenn ich einmal mit meinem Latein am Ende bin, ist der Gang zu den Behörden immer noch eine Möglichkeit.“

Eine Gefahr für den Rechtsstaat durch private Streitschlichtungen sieht auch Hansjörg Mayr von der Staatsanwaltschaft Innsbruck nicht. „Solange die Strafverfolgungsbehörden nicht in ihrer Arbeit behindert werden und niemand durch Drohungen oder Gewalt daran gehindert wird, sich auch an die staatlichen Behörden zu wenden“, sagt Mayr. Ihm sei bisher nicht bekannt, dass es durch das Eingreifen von Friedensrichtern zu Problemen bei der Strafverfolgung gekommen ist. „Sollten bei einer privaten Streitschlichtung Sanktionen verhängt werden, wäre das nur dann unproblematisch, wenn diese von den Betroffenen freiwillig erfüllt werden würden“, so Mayr. Die Strafverfolgungsbehörden würden bei Straftaten jedenfalls auch gegen den Willen des Opfers aktiv werden. Aber: „Wenn das Opfer und alle Zeugen berechtigterweise die Aussage verweigern und auch sonst keine Beweise vorliegen, wird der Sachverhalt für uns nicht weiter aufzuklären sein.“

Die Tätigkeit eines Friedensrichters lässt sich laut dem deutschen Rechtswissenschaftler Fabian Wittreck von der Universität Münster „auch nicht einfach verbieten“. Wenn solche Streitschlichter in zivilrechtlichen Fällen tätig würden, sei das nach deutschem und wohl auch österreichischem Recht legal, sofern der Schlichter freiwillig eingeschaltet werde. Unproblematisch seien auch strafrechtliche Fälle, in denen ein Friedensrichter vor Einschaltung der Behörden tätig werde. „Erst wenn die Ermittler aktiv werden, steht der Vorwurf der Strafvereitelung im Raum“, erklärt Wittreck. „Auch bei Schwerstkriminalität ist der Versuch, solche Taten per Schlichtung ,in der Familie‘ zu regeln, verboten und strafbar.“

„Schutz der Glaubensfreiheit“

Religiöse Paralleljustiz könne im österreichischen Recht generell „den Schutz der Glaubensfreiheit“ für sich reklamieren. Es gebe keine Gründe von Verfassungsrang, die ein „globales Verbot“ von religiöser Schiedsgerichtsbarkeit rechtfertigten. Dennoch rät Wittreck davon ab, den Friedensrichtern von staatlicher Seite unaufgefordert Entgegenkommen zu zeigen. „Neuere Forschungen legen nahe, dass religiöse Gerichtsbarkeit die Kohäsion gerade von Gruppen mit Migrationshintergrund steigert, zugleich deren religiöses Führungspersonal stärkt und sich dadurch nicht positiv auf ihre Integration auswirkt.“ Wittreck plädiert daher dafür, der „Versuchung religiöser Paralleljustiz“ zu widerstehen und am „Ideal des gleichen staatlichen Rechtsschutzes für alle“ festzuhalten. „Denn das Phänomen der Paralleljustiz in Europa ist kein marginales – vor allem im arabischen Milieu, wobei hier nicht nur Muslime, sondern auch Christen darauf zurückgreifen.“

Verständnis zeigt Wittreck für Menschen, die sich lieber einem Friedensrichter als der österreichischen Justiz anvertrauen, allemal. Gerichte lösten eine – nicht ganz unberechtigte – große Schwellenangst aus, sogar bei Nichtfremden, die sozial unteren Schichten angehören. Bei Menschen, die der Sprache nicht mächtig sind, potenziere sich diese Angst. „Daher vertrauen sie sich lieber einem System an, das sie aus ihrer Heimat kennen und in dem sie in etwa wissen, welche Entscheidung sie erwartet“, sagt Wittreck. „Was aus unserer Sicht beängstigend klingt, ist für sie eigentlich hochgradig rational.“

Diese Schwellenangst sei auch insofern berechtigt, als die Sozialauswahl bei Richtern für gewöhnlich ab der Mittelschicht beginne. „Auch in Österreich dürfte sich die Zahl der Richter aus Arbeiterfamilien in Grenzen halten“, so Wittreck. „Ich möchte Richtern keinen schlechten Willen nachsagen, aber irgendwann stellt sich eine gewisse Betriebsblindheit ein. Mit jemandem aus einem Milieu, in dem beispielsweise die Androhung von Gewalt als akzeptierte Form der Konfliktlösung betrachtet wird, geht man anders um als mit jemandem, der sich so verhält und so spricht wie man selbst.“

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