Bei TTIP sticht nur das Vorurteil

Vorurteil schlägt Information. Das sind die aktuellen Spielregeln in einer besonders abgründigen Runde politischen Bauernschnapsens: der heimischen TTIP-Debatte.

Das geplante Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU scheint nur noch gut, um sich daran abzureagieren. Und da angesichts des hohen Emotionsfaktors einzig Negatives als Trumpf zählt, versucht auch Bundeskanzler Werner Faymann, auf diese Weise zu punkten. Kein Wort davon, dass er einst in Brüssel das Mandat für die TTIP-Verhandlungen mitgetragen hat. Kein Wort, dass darin Schiedsgerichte zur Streitbeilegung zwischen Staaten und Investoren vorgesehen waren.

Er sei gegen solche Schiedsgerichte, sagt Faymann nun regelmäßig und verweist auf das hohe Gut des nationalen Rechtsstaats. Dass der nationale Rechtsstaat freilich keine unabhängige Instanz ist, wenn es um Streitigkeiten zwischen ebenjenem Staat und Investoren geht, lässt der Bundeskanzler ebenso unter den Tisch fallen.

Faymann könnte sich ein Vorbild an SPD-Vorsitzendem Sigmar Gabriel nehmen. Dieser hält zwar auch private Schiedsgerichte für problematisch, sucht aber nach konstruktiven Auswegen. Er schlägt einen internationalen Handelsgerichtshof vor – eine Variante, die Charme hat, weil sie das Notwendige mit dem Glaubwürdigen verknüpft. Apropos glaubwürdig: Hätte nicht auch Österreich eine ernsthafte TTIP-Debatte verdient?

wolfgang.boehm@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.05.2015)


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.