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Investorenschutz: SPD fordert bilaterales Gericht

Sigmar Gabriel.(c) REUTERS (AXEL SCHMIDT)
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Deutschlands Wirtschaftsminister Gabriel schlägt anstelle der privaten Schiedsgerichte einen internationalen Handelsgerichtshof vor.

Wien/Berlin/Straßburg. Es ist der bei Weitem strittigste Punkt bei dem geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA: die privaten Schiedsgerichte, vor denen internationale Investoren Staaten auf Schadenersatz in Milliardenhöhe verklagen können. Um die Kritik an den sogenannten ISDS-Klauseln zu entkräften, legte der deutschen Wirtschaftsminister, Sigmar Gabriel, (SPD) laut „Süddeutscher Zeitung“ jüngst einen Kompromissvorschlag im Umfang von 30 Seiten in Brüssel vor. Dieser umfasst die Idee für ein „ständiges bilaterales internationales Gericht“, vor dem die Streitigkeiten zwischen Konzernen und Regierungen „ausschließlich“ ausgetragen werden sollten, wie die Zeitung berichtet.

Für den Gerichtshof sollten feste Richter ernannt werden – ein Drittel von der EU und ihren Mitgliedstaaten, ein Drittel von den USA, ein Drittel gemeinsam. Die Richter sollen ihre Unabhängigkeit und ihre Unbefangenheit nachweisen müssen; die Verfahren zudem öffentlich stattfinden, um mehr Transparenz sicherzustellen. Fraglich ist allerdings, inwieweit sich EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström auf den Vorschlag von Gabriel einlässt: Die Kommission will am Donnerstag ihre Verhandlungsposition in Sachen ISDS vorlegen. Viele EU-Regierungen halten die Schiedsgerichte zudem für nicht weiter problematisch.

 

Faymann will Vorschlag prüfen

Im EU-Parlament dagegen regt sich Widerstand. Während die EVP im Fall einer Abstimmung wohl für die Investorenschutzklauseln votieren würde, ist die zweitgrößte Fraktion, die S & D, eine „Swinging Group“. In einem Leitantrag der Parteienfamilie heißt es zwar, ISDS seien nicht akzeptabel, wie SPÖ-Delegationsleiter Jörg Leichtfried sagt. „So etwas wie ein Handelsgerichtshof“ könne aber durchaus ein Lösungsweg sein.

Bundeskanzler Werner Faymann, der sich auf dem heimischen Parkett stets als vehementer Gegner der privaten Schiedsgerichte präsentiert hat, will den Vorschlag Gabriels nun einmal prüfen. Auf keinen Fall werde man aber eine „kosmetische Aktion“ akzeptieren, wie „Die Presse“ aus dem Bundeskanzleramt erfuhr. (aga/ag.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.05.2015)