EU-Verordnung: Uhudler-Weingärten droht Rodung

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Mit der Deklarierung als Obstwein sollen beheimatete Sorten weiter für Uhudler verwendet werden dürfen. Doch es gibt Zweifel, ob dies EU-rechtlich möglich ist.

Wien/Brüssel. Viele lieben sein fruchtig-frisches Aroma, anderen ist es zu ausgefallen. Der Uhudler ist eine südburgenländische Spezialität – und Lebensgrundlage für Hunderte Familienbetriebe. Das Problem: Die Trauben zur Produktion des bekannten Weins – die gängigsten sind Ripatella, Concordia, Elvira und Delaware – sind aufgrund einer EU-Verordnung als „Direktträgertrauben“ amerikanischer Herkunft für die Weinerzeugung eigentlich verboten. In der burgenländischen Weinbauverordnung gelten sie bis Ende 2030 als „vorübergehend zugelassene Sorten“, die aber nicht mehr neu angebaut werden dürfen.

Nun drängt die Zeit. Mehrere Weinbauern haben bereits im vergangenen November Rodungsbescheide erhalten, die bis 15. März durchgesetzt werden müssen. Konkret betrifft dies Flächen, die nach 2003 neu angepflanzt wurden, also als bereits ein Verbot galt. „Das größte Versagen ist, dass das Problem vonseiten der Politik trotz der wirtschaftlich eminenten Bedeutung so lang ignoriert wurde“, sagt Anwalt Michael Hecht, der den Verein der Freunde des Uhudlers mit etwa 320 Mitgliedern vertritt, im Gespräch mit der „Presse“.

Er hofft, dass die Rodungen durch eine Novelle des österreichischen Weingesetzes doch noch aufgehalten werden können: Mit der neuen Bestimmung soll „Wein aus Direktträgersorten aus dem Weinbereich in den Obstweinbereich transferiert werden“, heißt es in dem Text, der nach der Begutachtung nun im Nationalrat beschlossen werden muss.

Verletzung von EU-Recht?

Dann, so die Argumentation der Gesetzesautoren, dürften die seit mehr als hundert Jahren im Südburgenland beheimateten Sorten weiterhin für die Uhudlerproduktion verwendet werden. Ob die bis Mitte März bereits beschlossenen Rodungen von insgesamt sechs Hektar damit noch verhindert werden können, hängt wegen der kurzen Frist aber von den Übergangsbestimmungen des Gesetzes ab, räumt Hecht ein.

Dass mit der Deklarierung des Uhudlers als Obstwein das Problem gelöst ist, glaubt die burgenländische Agrarlandesrätin Verena Dunst (SPÖ) aber ohnehin nicht. Sie sieht darin eine potenzielle Verletzung von EU-Recht, weil es sich bei den verwendeten Trauben ja weiterhin um die verbotenen Sorten handelt. Der Transfer zum Obstwein ändere am Produkt selbst nichts, heißt es aus dem Büro der Landesrätin zur „Presse“. Dunst verfolgt deshalb einen anderen Ansatz. Sie hat eine Untersuchung in Auftrag gegeben, um zulässige Rebsorten zur Produktion von Uhudler zu identifizieren: Diese müssen laut EU-Recht Kreuzungen mit der Edelrebe Vinis Vinifera sein, da zum Zwecke der Weinherstellung EU-weit nur Sorten dieser Gattung – oder eben eine Kreuzung damit – angebaut werden dürfen. EU-Parlamentarierin Elisabeth Köstinger versteht die Zweifel der Agrarlandesrätin nicht: Die Deklarierung als Obstwein ist nach Meinung der ÖVP-Abgeordneten „zu 100 Prozent EU-rechtlich gedeckt“. Das Produkt würde dann aus der gemeinsamen Weinmarktverordnung ausgenommen, da Obstweine einer anderen Deklaration unterliegen. „Es gibt keinen Grund, die Bauern weiter in Unsicherheit zu lassen“, meint Köstinger.

Hoher Methanolgehalt

Der Uhudler hat in Österreich eine lange Tradition. Ursprünglich um 1870 aus Amerika importiert, wurde die reblausresistente Rebe mit europäischen Sorten veredelt. Unveredelte Direktträgersorten – der Wein wird also nicht gepfropft, sondern wächst auf eigenen Wurzeln – wurden Uhudler genannt. Bald jedoch wurde der hohe Methanolanteil dieser Weine festgestellt und als gesundheitlich bedenklich klassifiziert. Direktweine wurden in den 1980er-Jahren EU-weit verboten; seit 1995 sind nur die vier hierzulande beliebtesten Sorten befristet bis Ende 2030 zugelassen. Ein Auspflanzungsverbot besteht aber bereits jetzt. Um dem Mythos der gesundheitsschädlichen Wirkung entgegenzutreten, hat Köstinger eine wissenschaftlich fundierte Uhudler-Studie in Auftrag gegeben. „Die ursprünglich unterstellten hohen Methanolwerte des Uhudlers und die daraus resultierenden gesundheitlichen Bedenken sind längst überholt und nicht wahrheitsgemäß“, so Köstinger. „Unser südburgenländischer Schatz ist unbedenklich.“

Auf einen Blick

Fünf Weinbauern im Südburgenland liegen nach Anzeigen Rodungsbescheide vor, denen bis 15. März Folge geleistet werden muss. Durch weitere anhängige Verfahren könnte die zu rodende Weinfläche von derzeit sechs auf bis zu 20 Hektar wachsen – das wären 40 Prozent der bestehenden Uhudlerweingartenfläche. Eine Änderung des Weingesetzes soll die Produktion des Uhudlers in Zukunft sichern.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.01.2016)

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