Gesetz sichert Überleben des Uhudlers

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Symbolbild.mit Weinkrug(c) BilderBox (Erwin Wodicka)
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Eine Novelle des Weingesetzes inklusive eines Sicherheitsnetzes für Uhudler-Rebsorten ist im Ministerrat beschlossen worden.

Wien. Eine Novelle des Weingesetzes inklusive eines Sicherheitsnetzes für Uhudler-Rebsorten ist am Mittwoch im Ministerrat beschlossen worden. In der Gesetzesnovelle ist eine verbesserte Abgrenzung und Benennung von Weinherkunftsbezeichnungen, die Anpassung des Hektarhöchstertrags aufgrund der neuen europaweit standardisierten Flächenermittlung sowie die möglichst einfache Verwaltung des Rebflächenverzeichnisses enthalten, hieß es vonseiten des Landwirtschaftsministeriums.

Neue Sektverordnung

Das Ministerium darf künftig auch eine Sektverordnung erlassen, die unterschiedliche Qualitätsstufen nach internationalem Vorbild ermöglicht. In der Sektbranche wird bereits seit der Ernte 2015 nach dieser Qualitätsstufenpyramide (Klassik, Reserve, Große Reserve) gearbeitet. Für den Konsumenten werden die ersten so gekennzeichneten Produkte im Herbst 2016 erhältlich sein.

Außerdem wird im Weingesetz ein Sicherheitsnetz für jene Uhudlerweine im Südburgenland eingeführt, die aus nicht klassifizierbaren Rebsorten erzeugt werden. Uhudler aus derartigen Rebsorten kann somit als Obstwein vermarktet werden. Die Novelle wird nun im Parlament behandelt. (APA/ks)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 31.03.2016)

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