Uhudler: Burgenländische Winzer trotzen Rodungs-Bescheid

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EU-Verordnung. Vier Winzer hätten heute rund sechs Hektar roden müssen, was aber nicht passiert ist. Nun droht die Bezirkshauptmannschaft damit, die Rodung selbst durchzuführen.

Mit dem heutigen 15. März hätten im Südburgenland alle Uhudler-Reben gerodet werden müssen, die verbotenerweise nach 2003 ausgepflanzt worden waren. Vier Winzer hätten eine Gesamtfläche von rund sechs Hektar roden sollen, was aber nicht passiert ist, berichtet "ORF.at". Das hat rechtliche Folgen: Die Bezirkshauptmannschaft droht damit, die Rodung selbst durchzuführen. Die Behörde sucht derzeit nach dem günstigsten Anbieter.

Trauben zur Uhudler-Produktion des bekannten Weins sind aufgrund einer EU-Verordnung als "Direktträgertrauben" amerikanischer Herkunft für die Weinerzeugung eigentlich verboten sind. In der burgenländischen Weinbauverordnung gelten sie bis Ende 2030 als "vorübergehend zugelassene Sorten", die aber nicht mehr neu angebaut werden dürfen.

Der Obmann des Vereins der Freunde des Uhudlers, Harald Kaiser, sagte gegenüber dem ORF, er hoffe immer auf eine Lösung. Die Zeichen dafür stünden günstig. Außerdem besteht die Möglichkeit, gegen den Ersatzvornahmebescheid Beschwerde einzulegen, darüber entscheidet das Landesverwaltungsgericht.

Rebsorten kommen in Weinbauverordnung

Ende Februar hieß es, im Burgenland sollen zwölf Rebsorten neu in die Weinbauverordnung aufgenommen werden. Zehn davon seien derzeit gängige Uhudler-Rebsorten: "Mit ihrer Aufnahme in die Weinbauverordnung ist die rechtmäßige Auspflanzung gewährleistet", erklärte Agrarlandesrätin Verena Dunst (SPÖ) damals. Kritik kam von der ÖVP: "Die derzeit hauptsächlich verwendeten Rebsorten mit ihrem einzigartigen Geschmack sind damit nicht gesichert", stellte Agrarsprecher Walter Temmel fest. Eine praktikable Lösung, nämlich die Deklaration des Uhudlers als Obstwein, liege seit Wochen auf dem Tisch.

>>> Bericht auf "ORF.at"

Auf einen Blick

Der Uhudler hat in Österreich eine lange Tradition. Ursprünglich um 1870 aus Amerika importiert, wurde die reblausresistente Rebe mit europäischen Sorten veredelt. Unveredelte Direktträgersorten – der Wein wird also nicht gepfropft, sondern wächst auf eigenen Wurzeln – wurden Uhudler genannt.

Bald jedoch wurde der hohe Methanolanteil dieser Weine festgestellt und als gesundheitlich bedenklich klassifiziert. Direktweine wurden in den 1980er-Jahren EU-weit verboten; seit 1995 sind nur die vier hierzulande beliebtesten Sorten befristet bis Ende 2030 zugelassen. Ein Auspflanzungsverbot besteht aber bereits jetzt.

(Red.)

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