Burgenland will Anbau von zehn Uhudler-Rebsorten legalisieren

Das Burgenland kämpft für den Uhudler. (Symbolfoto)
Das Burgenland kämpft für den Uhudler. (Symbolfoto)Clemens Fabry
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Die zehn Rebsorten sollen in die Burgenländische Weinbauverordnung aufgenommen werden - damit dürfte der Fortbestand des Uhudler-Anbaus gesichert sein.

Im Bemühen um den Erhalt des Uhudler-Weines will Burgenlands Agrarlandesrätin Verena Dunst (SPÖ) in den kommenden Wochen zehn Uhudler-Rebsorten in die Burgenländische Weinbauverordnung aufnehmen lassen. Damit wäre der zeitlich unbegrenzte Anbau im Südburgenland möglich, erklärte Dunst in einer Presseaussendung.

Angesichts massiver rechtlicher und fachlicher Bedenken gegen die "Verkleidung" des Uhudlers als Obstwein brauche es zur Sicherstellung des Uhudler-Weinanbaus eine sichere Lösung, argumentierte Dunst. Zuletzt habe das Burgenländische Landesverwaltungsgericht die Obstwein-Variante als Umgehung des EU-Rechts und damit für rechtlich nicht zulässig erklärt.

Kreuzungen dürfen legal angebaut werden

Tatsächlich nach EU-Recht verboten sei nur ein kleiner Teil der Uhudler-Reben, so Dunst. Zahlreiche Sorten dürften als sogenannte "Kreuzungen mit der Edelweinrebe Vitis vinifera" ganz legal angebaut werden, sobald sie in die Burgenländische Weinbauverordnung aufgenommen seien. In den nächsten Tagen soll die Begutachtung bezüglich der Novellierung der Verordnung formal eingeleitet werden. Bei der Sorte Ripatella werde derzeit noch der genetische Ursprung geklärt.

Die aktuellen Rodungsbescheide seien vor allem deshalb ausgestellt worden, weil es in der Burgenländischen Weinbauverordnung ein Wiederbepflanzungsverbot für Uhudler-Rebsorten gebe, erläuterte Dunst. Auch dieses Verbot werde mit der Novelle fallen. Der Uhudler sei ein Kulturgut und als Kultgetränk ein wichtiger Wirtschaftsfaktor.

Die meisten der Uhudler-Probleme seien "hausgemacht" und nicht der EU anzulasten, meinte Dunst. Sie werde im Rahmen ihrer Zuständigkeit "dafür sorgen, dass der Uhudler legal im Südburgenland ausgepflanzt, geerntet und zu Wein verarbeitet werden darf."

(APA)

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