Uhudler: Wende in der Causa um Rodungs-Bescheide

Symbolbild
Symbolbildwww.BilderBox.com
  • Drucken

Eine sich aus Europarecht ergebende Rodungsverpflichtung für die Sorte Ripatella lasse sich nicht ableiten, urteilte ein burgenländisches Gericht.

Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Burgenland hat am Donnerstag eine Änderung seiner Rechtsprechung in der Causa Uhudler angekündigt. Eine sich unmittelbar aus Europarecht ergebende Rodungsverpflichtung für die Sorte Ripatella lasse sich nicht mehr ableiten, teilte das LVwG Donnerstagnachmittag mit. Den Anlass dazu gab ein Gutachten, welches das Landesverwaltungsgericht bei der deutschen Hochschule Geisenheim eingeholt hatte. Dabei wurde vom Julius Kühn Institut in Siebeldingen eine Genanalyse durchgeführt.

Laut dem Universitätsgutachten stammen die Sorten Delaware, Concord und Elvira aus Kreuzungen der Edelrebe vitis vinifera mit anderen Arten der Gattung vitis. Die Genanalyse der Sorte Ripatella habe ergeben, dass diese identisch mit der Sorte Concord sei, so das Landesverwaltungsgericht. Für die Rebsorte Concord habe sich auch der Name Ripatella eingebürgert. Daraufhin sei man - offenbar auch in Fachkreisen - irrtümlich von zwei unterschiedlichen Sorten ausgegangen, so das Landesverwaltungsgericht.

Die Kreuzung mit einer vitis vinifera-Rebe ist gemäß einer EU-Verordnung Voraussetzung dafür, dass eine Sorte in die - von den Staaten selbst zu regelnde - Rebsortenklassifizierung aufgenommen werden kann. Uhudler-Rebsorten, die nicht mit einer vitis vinifera-Rebe gekreuzt sind, sind derzeit nur bis 2030 zugelassen.

Fünf Rodungsaufträge

Im Vorjahr hatte das LVwG in fünf Verfahren Rodungsaufträge der Bezirkshauptmannschaft Güssing betreffend Ripatella-Rebstöcke bestätigt. Diese Entscheidungen hätten damals auf der Fachmeinung des Bundesamts für Weinbau in Eisenstadt gegründet, wonach die Rebsorte Ripatella keine Anteile einer europäischen Edelrebsorte (vitis vinifera) enthalte, so das LVwG. Beschwerden von Weinbauern bei den Höchstgerichten hatten keinen Erfolg.

Da für Delaware, Elvira und Concord keine Rodungsverpflichtung mehr abzuleiten sei, kommt das Landesverwaltungsgericht nun zu dem Schluss, dass die diesbezüglichen Rodungsbescheide rechtswidrig sind. Sie waren daher aufzuheben, stellte das LVwG fest. Die bereits rechtskräftigen Rodungsbescheide werden man neu beurteilen, so der Präsident des Landesverwaltungsgerichts, Manfred Grauszer, zur APA.

Erst am Dienstag war für vier Uhudler-Winzer im Südburgenland die letzte Frist abgelaufen, um ihre nach dem 2003 in Kraft getretenen Verbot ausgesetzten Ripatella-Rebstöcke zu roden. Die Winzer kamen dem nicht nach, eine Ersatzvornahme - sprich die Rodung durch eine Privatfirma im Auftrag der Bezirkshauptmannschaft - steht im Raum. Allerdings dürften bis dahin noch einige Wochen verstreichen, war aus der BH zu erfahren. Und in dieser Zeit könnte das Landesverwaltungsgericht die Fälle neu aufrollen und entsprechend der neuen Lage entscheiden.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Symbolbild.mit Weinkrug
Österreich

Gesetz sichert Überleben des Uhudlers

Eine Novelle des Weingesetzes inklusive eines Sicherheitsnetzes für Uhudler-Rebsorten ist im Ministerrat beschlossen worden.
Österreich

Uhudler: Burgenländische Winzer trotzen Rodungs-Bescheid

EU-Verordnung. Vier Winzer hätten heute rund sechs Hektar roden müssen, was aber nicht passiert ist. Nun droht die Bezirkshauptmannschaft damit, die Rodung selbst durchzuführen.
Das Burgenland kämpft für den Uhudler. (Symbolfoto)
Österreich

Burgenland will Anbau von zehn Uhudler-Rebsorten legalisieren

Die zehn Rebsorten sollen in die Burgenländische Weinbauverordnung aufgenommen werden - damit dürfte der Fortbestand des Uhudler-Anbaus gesichert sein.
Archivbild: Der SPÖ-Abgeordnete Erwin Preiner brachte im Mai eine Flasche Uhudler zur Parlamentsdebatte
Österreich

14.700 Unterschriften für Uhudler-Rettung

Reicht es, nur den Namen des Weins zu ändern? Die betroffenen Bauern und mehr als 14.700 Unterzeichner sprechen sich für eine rasche Lösung aus.
Symbolbild.
Europa

EU-Verordnung: Uhudler-Weingärten droht Rodung

Mit der Deklarierung als Obstwein sollen beheimatete Sorten weiter für Uhudler verwendet werden dürfen. Doch es gibt Zweifel, ob dies EU-rechtlich möglich ist.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.