Heta-Angebot hängt auch an Haftungsproblematik

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The logo of defunct lender Austrian bank Hypo Alpe Adria stands on the rooftop of its headquarters in Klagenfurt(c) REUTERS (HEINZ-PETER BADER)
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Das Rückkaufangebot für die Heta-Anleihen verursacht mitunter unerwartete juristische Probleme, wie das Beispiel der Anadi-Bank zeigt.

Wien. In drei Wochen läuft die Frist für die Annahme des Rückkaufangebots für die Anleihen der Hypo-Bad-Bank Heta ab. Scheitert der von Bund und Kärnten entwickelte Plan, mit dem das Problem der Kärntner Milliardenhaftungen aus der Welt geschafft werden soll, drohen langwierige Prozesse, an deren Ende auch eine Insolvenz Kärntens stehen könnte.

Derzeit deutet vieles darauf hin, dass das Angebot nicht angenommen wird. So haben sich mehrere Gläubiger mit einer Quasi-Sperrminorität zusammengeschlossen und mehrfach erklärt, das Angebot auf jeden Fall abzulehnen. Aber auch abseits dieser offenen Ablehnung sorgt der Rückkauf bei einigen der beteiligten Unternehmen für gehöriges Bauchweh. Etwa bei der Austrian Anadi Bank – dem ehemaligen Österreich-Geschäft der Hypo Alpe Adria.

Über die Pfandbriefstelle der österreichischen Hypothekenbanken ist die Anadi-Bank, so wie die anderen Landes-Hypos, nun ebenfalls Gläubigerin der Heta. Und auch wenn es in den anderen Bundesländern nicht für Freude sorgt, gilt es als relativ klar, dass die zum Teil noch im Besitz der Länder befindlichen Hypos das Angebot nicht scheitern lassen werden. Das dürfte grundsätzlich auch für die 2012 vom indischen Anadi-Konzern übernommene ehemalige Kärntner Hypo gelten.

Allerdings bringt das Angebot der Anadi-Bank ein großes Problem. Im Rahmen der Abspaltung im Jahr 2012 hat die Bank nämlich eigene Verbindlichkeiten an die Heta übergeben. Und laut dem heimischen Spaltungsgesetz können sich Gläubiger mit Forderungen auch an sie wenden – etwa wenn sie bei der Heta einem Schuldenschnitt unterliegen. Derzeit wäre das für die Anadi jedoch nur ein „Durchlaufposten“, weil man sich finanziell beim Land Kärnten regressieren könnte, heißt es in einem der „Presse“ zugespielten E-Mail-Verkehr zwischen Anadi-Bank, Pfandbriefstelle, Finanzministerium und Kärnten.

„Uneingeschränkter Regress“

Nimmt die Bank das Rückkaufangebot an, verzichtet sie jedoch auf ebendiese Möglichkeit. Vielmehr könnte der Kärntner Ausgleichszahlungsfonds (KAF), der den Rückkauf operativ abwickelt, sich als neuer Gläubiger sogar bei der Bank schadlos halten. Die Anadi-Bank könne das Angebot daher nur dann annehmen, „wenn die Regressmöglichkeit uneingeschränkt fortbesteht“, heißt es in dem Schreiben weiter. Für die Unterzeichnung einer entsprechenden Erklärung wird dem Land Kärnten und dem KAF eine Frist bis kommenden Montag eingeräumt.

Ob die Forderung der Bank erfüllt wird, konnte man am Freitag auf Anfrage der „Presse“ in Klagenfurt nicht beantworten. Und auch bei der Anadi-Bank wollte man sich zu dem Thema nicht äußern. Wird Anadi die Möglichkeit eines „uneingeschränkten Regresses“ gegenüber Kärnten eingeräumt, würde das kampfbereiten Heta-Gläubigern nach einem Schuldenschnitt jedoch eine neue Möglichkeit eröffnen. Sie könnten sich dann nämlich mit ihren Forderungen auch an die Anadi-Bank wenden.

Im Finanzministerium sieht man diese Gefahr jedoch als „überschaubar“ an. So könnten sich nur die Gläubiger von genau jenen Verbindlichkeiten, die einst von Anadi an die Heta übergeben wurden, auf die Spaltungshaftung berufen. Und dabei handle es sich nur um geringe Volumina. Im Halbjahresbericht 2015 hat Anadi für mögliche Haftungen aus der Heta-Abwicklung Rückstellungen in Höhe von 27,2 Mio. Euro stehen. Das an den Fonds Advent und die EBRD verkaufte Südosteuropa-Netzwerk unterliegt übrigens nicht der Spaltungshaftung, da nicht abgespaltet, sondern verkauft wurde.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.02.2016)

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