USA: Wie Hotelbesitzer Trump die Verfassung bricht

Ein Luxushotel ums Eck vom Weißen Haus wird zum Symbol für Interessenskonflikte des US-Präsidenten.
Ein Luxushotel ums Eck vom Weißen Haus wird zum Symbol für Interessenskonflikte des US-Präsidenten.(c) REUTERS (Kevin Lamarque)
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Das Trump Hotel in Washington ist bei fremden Regierungen auffallend beliebt. Jetzt klagen die Hauptstadt und ein Bundesstaat – wegen Korruption.

Wien/Washington. Noch nie zuvor hatte der Botschafter von Georgien einen Übernachtungstipp getwittert. Aber ein Aufenthalt in Washington im April hat ihn offenbar so begeistert, dass er aller Welt kundtat: „Großartiges Hotel mit dem besten Service, den ich bisher in den USA erlebt habe! Weiter so!“ Ganz toll findet auch die Botschaft von Kuwait das Haus. Sonst hätte sie wohl nicht eine Veranstaltung, die zuerst im Four Seasons geplant war, dorthin umgebucht. Im Mai finanzierte der türkische Staat ein Event in der Luxusabsteige. Die Regierung von Saudiarabien bucht laufend Zimmer in dem Etablissement, ebenso wie viele Lobbyisten. Es liegt fast ums Eck vom Weißen Haus, in der historischen, lange verwahrlosten Hauptpost, und öffnete im Oktober generalrenoviert seine Pforten: das Trump International Hotel, benannt nach seinem Besitzer. Und hier beginnt das Problem – eine neue rechtliche Schlinge, die sich um den Hals des US-Präsidenten ziehen könnte.

Am Montag haben die Generalstaatsanwälte der Hauptstadt, Washington D. C., und des Bundesstaates Maryland Klage gegen Donald Trump eingebracht. Der Vorwurf: Der Präsident verstoße gegen die Antikorruptionsregeln der US-Verfassung. Die Schöpfer des amerikanischen Grundgesetzes hatten Ende des 18. Jahrhunderts vor allem die Bestechlichkeit ihrer Diplomaten im Ausland im Auge, als sie jeder „Person mit öffentlichem Amt“ verboten, „Geschenke oder Vergütungen“ gleich welcher Art „von fremden Staaten“ anzunehmen. Diese „Vergütungsklausel“ war schon Thema, als George Washington Produkte seiner Farmen im Ausland verkaufen wollte. Zum aktuellen Fall meinen die Ankläger, beide Demokraten: „Noch nie hat ein Präsident diese Vorschrift der Verfassung so sehr missachtet.“

Fest steht: Trump hat mit der Tradition seiner Vorgänger gebrochen. Diese ließen ihr persönliches Vermögen für die Dauer der Amtszeit von einem „blind trust“ verwalten, mit unabhängigen Treuhändern, die keinen Kontakt zum Weißen Haus hielten. Der neue Präsident übergab die Trump Organization einfach seinen beiden Söhnen. Wie unabhängig sind sie? Eric Trump, der für das Hotel in Washington verantwortlich ist, verplapperte sich im Gespräch mit einem „Forbes“-Reporter gehörig: Natürlich halte er seinen Vater mit Berichten über die finanzielle Lage auf dem Laufenden. Überhaupt redeten sie viel miteinander und seien sich „sehr nahe“, ja „ziemlich unzertrennlich“ – für viele ein klarer Beweis dafür, das hier von einer Trennung von Politik und privaten finanziellen Interessen keine Rede sein kann.

Der Vermieter ist sein eigener Mieter

Warum klagen gerade Washington D. C. und das angrenzende Maryland? In beiden liegen mit Steuergeldern finanzierte Kongresszentren. Das Argument: Ihnen drohen Einnahmen wegzubrechen, wenn ausländische Regierungen ihre Tagungen in Trumps Hotel verlegen, um den Präsidenten zu umschmeicheln. Kritik üben die Kläger auch an der Behörde, die die Immobilien des Bundes verwaltet, darunter das an Trump verpachtete Ex-Postgebäude. Sie ist dem Präsidenten unterstellt, womit der Pächter hier sein eigener Vermieter ist. Eine Klausel sehe klar vor, dass der Pachtnehmer aussteigen muss, wenn er in ein Amt gewählt wird. Anfangs hätte die Behörde deshalb gefordert, dass Trump seine Anteile am Geschäft verkaufe. Im März aber gaben die Beamten überraschend grünes Licht – nachdem ihnen mehr Budget versprochen wurde. Wie ernst ist die neue Causa für Trump? Zunächst muss ein Bundesrichter entscheiden, ob er die Klage zulässt. Zwei frühere Klagen wurden abgeschmettert. Die neue dürfte aber bessere Chancen haben, schon deshalb, weil sie von Gebietskörperschaften kommt. Das Justizministerium argumentierte bisher, die Autoren des Grundgesetzes hätten mit „Vergütungen“ keine Leistungen gemeint, die zu Marktpreisen bewertet sind.

Auf jeden Fall wandten sich die Väter der Verfassung in einer zweiten Klausel direkt an den Präsidenten: Damit er nicht einen Bundesstaat gegenüber anderen bevorzugt, dürfe auch er von diesen keine „Geschenke und Vergütungen“ annehmen – es sei denn, der Kongress stimmt zu. Was nun, wenn die Trump Organization für Immobilienprojekte in einem Bundesstaat dort Steuererleichterungen erhält? Um ähnlichen Interessenskonflikten zu entgehen, zogen sich die Söhne des Staatsoberhauptes aus einigen ausländischen Projekten zurück.

Überhaupt versprachen sie, während der Amtszeit ihres Vaters auf neue Projekte zu verzichten, auch im Inland. Aber damit ist nun Schluss: Vorige Woche verkündeten sie stolz den Bau eines ganzen Netzwerks von Hotels in Amerika – großteils in Bundesstaaten, die für Trump gestimmt haben. Für neue Klagen, so scheint es, ist gesorgt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.06.2017)

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