Um seine Verurteilung aus dem Bawag-Prozess wegzubekommen, zog Helmut Elsner (82) vor das Oberlandesgericht Wien. Über die Wiederaufnahme des Prozesses wird bald entschieden.
Wien. Für die beiden Kripobeamten, die die Amtshandlung im Zimmer 385 des Bundeskriminalamts vollzogen haben, muss es ein eigentümliches Bild gewesen sein. Es war der 27. September 2016. Um 8.55 Uhr fing es an. Vor den Beamten saßen der damals 81-jährige Ex-Bawag-Generaldirektor Helmut Elsner und dessen Anwalt Andreas Stranzinger. Außerdem die Wiener Staatsanwältin Sonja Herbst. Elsner wurde als Zeuge vernommen. Höchstpersönlich durfte er darlegen, warum er eine Wiederaufnahme des vor einem Jahrzehnt begonnenen, längst abgeschlossenen Bawag-Prozesses verlangt.
Das Gesetz sieht nicht vor, dass ein rechtskräftig Verurteilter in Sachen Wiederaufnahme formell einvernommen wird. Verboten ist es aber auch nicht. Ob sich der jahrelange Kampf des einstigen Topbankers auszahlt, wird demnächst ein Senat des Oberlandesgerichts Wien (OLG) entscheiden.
Elsner hat wegen Untreue und damit wegen Missbrauchs seiner Befugnisse als Bankdirektor im Zusammenhang mit den schiefgelaufenen Milliarden-Spekulationsgeschäften der Bawag, 1998 bis 2000, zehn Jahre Haft erhalten. Viereinhalb Jahre ist er eingesessen (die meiste Zeit in U-Haft), ehe er wegen Herzproblemen freigelassen wurde. Wolfgang Flöttl, der Mann, der das Bankgeld verspekuliert hatte, wurde freigesprochen.