Der Verfassungsgerichtshof öffnet die Ehe für Homosexuelle. Umgekehrt dürfen ab 2019 auch Heterosexuelle eine Eingetragene Partnerschaft schließen. Sofern es diese Rechtsform dann noch gibt.
Wien. Während die wohl künftigen Koalitionspartner ÖVP und FPÖ die Ehe nicht für Homosexuelle öffnen wollten, entschied der Verfassungsgerichtshof (VfGH) nun, dass die Ehe ab 2019 auch gleichgeschlechtlichen Paaren offenstehen muss. Doch was bedeutet das VfGH-Erkenntnis für homo-, aber auch für heterosexuelle Paare? Die wichtigsten Fragen und Antworten.