Laut einem Rohbericht vergibt ausgerechnet die Finanzabteilung der Stadtregierung Gelder ohne schriftliche Richtlinien. Beamte führten stattdessen individuelle Gespräche.
Wien. Die gute Nachricht: Die Kulturabteilung MA 7 der Stadt Wien verfügt über schriftliche Richtlinien zur Förderung von Projekten. Die weniger gute Nachricht: Sie hält sich nicht immer daran, zumindest nicht bei Großevents von Parteien wie dem Donauinselfest („Die Presse“ berichtete am Samstag). Die schlechte Nachricht: Die für das Finanzwesen zuständige Magistratsabteilung MA 5 kennt derartige Richtlinien erst gar nicht.
Dies geht aus einem Rohbericht des Rechnungshofs (RH) hervor, der der „Presse“ vorliegt. Wörtlich wird darin ausgeführt: „Der RH kritisierte, dass in der MA 5 – im Unterschied zur MA 7 – keine schriftlichen Förderrichtlinien vorlagen und folglich eine transparente, einheitliche und nachvollziehbare Abwicklung der Förderanträge – im Sinn regelgebundenen Verwaltungshandelns – nicht sichergestellt war.“
Härter kann ein Urteil externer Prüfer schwerlich ausfallen, als festzustellen, dass finanzielle Mittel – Steuergelder – von einer Kommune im Grunde freihändig vergeben werden. Wie begründet die MA 5 ihr Vorgehen?