Weil für Blutspende-Termine keine Ärzte gefunden werden und sich der Mangel an Konserven verschärft hat, wird das entsprechende Gesetz geändert. Künftig müssen keine Ärzte mehr anwesend sein, ihre Aufgaben übernehmen Sanitäter und Pflegekräfte.
Blutspenden in Österreich wird erleichtert. Die von ÖVP, SPÖ und Neos beantragte Novelle zum Blutsicherheitsgesetz wurde im Nationalrat mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Neos und von Teilen des Klubs Jetzt angenommen. Die wesentliche Änderung: Ab Oktober ist bei Blutabnahmen die Anwesenheit eines Arztes (der sogenannte Arztvorbehalt) nicht mehr verpflichtend.
Hintergrund des Antrags ist ein dramatischer Mangel an Spenderblut in Wien, Niederösterreich und im Burgenland (Region Ost) – jedes Jahr fallen mehr als hundert Termine für mobile Blutabnahmen (die etwa bei Feuerwehrfesten, Kirtagen, Festivals etc. stattfinden) aus, weil dafür keine Ärzte gefunden werden. „Die Presse" hatte im Juni dieses Jahres exklusiv darüber berichtet und eine politische Debatte ausgelöst.
Relikt aus Zeiten ohne Ärztemangel
Verpflichtend war die Anwesenheit eines Arztes bisher deshalb, um bei einem Kollaps erste Hilfe leisten zu können und die Spender vor der Blutabnahme umfassend aufzuklären – ein Relikt aus Zeiten ohne Ärztemangel. Diese Aufgaben sollen künftig speziell geschulte Sanitäter und Pflegekräfte übernehmen – sofern, wie es in der Novelle heißt, „eine unmittelbare Rücksprache mit einem entsprechend ausgebildeten Arzt möglich ist". Ein Arzt muss also jederzeit (etwa telefonisch) erreichbar sein.