Karl-Heinz Grasser lehnte seine Richterin erneut ab – aber ohne Erfolg.
Wien. Schon der Auftakt des Buwog-Prozesses im Dezember 2017 war von der Twitter-Affäre um den Ehemann der Richterin überschattet gewesen. Am Dienstag (107. Verhandlungstag), brachte Norbert Wess, einer der beiden Anwälte von Karl-Heinz Grasser, erneut einen Befangenheitsantrag gegen Richterin Marion Hohenecker ein. Diese ließ Wess bzw. Grasser aber abblitzen.
Hätte sie dem Antrag stattgegeben (Wess meinte, es habe den „Anschein“, Hohenecker sei befangen), wäre der Prozess geplatzt. Ein neuer Richter hätte an den Start gehen müssen. Grund für den neuerlichen Vorstoß: Wie „Die Presse“ berichtete, hatte der OGH in seiner Funktion als Disziplinargericht den Ehemann der Richterin, den Strafrichter Manfred Hohenecker, zu einer Disziplinarstrafe verurteilt. Demnach muss der Jurist eine Geldstrafe in Höhe eines Monatsbezugs zahlen. Der Grund: Er hatte auf Twitter Grasser-kritische Einträge (Tweets) publiziert.
So hatte er 2017 einen Tweet des seinerzeitigen Grün-Politikers Peter Pilz beantwortet. Pilz hatte geschrieben: „Warum haben in Deutschland politische Schnösel wie Grasser und Sebastian Kurz keine Chance? (...)“ Der Richter entgegnete: „Das wundert mich auch seit Hannes Androsch.“ Die Buwog-Richterin meinte nun, die Meinung ihres Mannes habe mit ihr nichts zu tun. Letzterer will nun den Europäischen Gerichtshof einschalten, da er sich in seiner Meinungsfreiheit beschränkt sieht. (m. s.)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.09.2019)