Tiroler SPÖ

Dornauers Waffe war geladen

Georg Dornauer.
Georg Dornauer.(c) APA (Erich Spieß)
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Im Porsche des Tiroler SPÖ-Chefs wurde dessen Jagdgewehr entdeckt. Gegen Dornauer wurde ein 14-tägiges Waffenverbot verhängt. Auf Twitter entschuldigte er sich für den Vorfall.

Die Polizei hat vergangenen Samstag am Innsbrucker Flughafen das Jagdgewehr des Tiroler SPÖ-Chefs Georg Dornauer beschlagnahmt. Er ließ die Schusswaffe auf der Rückbank liegen und zudem das Fenster geöffnet. Er war auf dem Weg zum burgenländischen Parteitag. Das berichtet die „Kronen Zeitung“ am Mittwoch in ihrer Online-Ausgabe. Gegen den Jäger und Jagdleiter in seiner Heimatgemeinde Sellrain wurde ein 14-tägiges Waffenverbot verhängt.

Mittwochnachmittag wurde bekannt, dass das Gewehr geladen war. "Das steht in der Anzeige so drinnen, das ist richtig", bestätigte Dornauers Anwalt Mathias Kapferer einen entsprechenden Bericht des ORF Tirol. "Das heißt ein Polizist hat vor Ort festgestellt, dass eine Patrone in der Waffe war. Ob das tatsächlich so war, wird man nun im Ermittlungsverfahren feststellen müssen", fügte Kapferer hinzu. Nun gelte es das Ergebnis des Verfahrens abzuwarten. Diese könne man dann aber noch beim Landesverwaltungsgericht bekämpfen. "Und zwar bei einem kontradiktorischen Verfahren, bei dem man auch Zeugen laden kann", sagte der Rechtsanwalt.

Konkret liegt der Ball derzeit bei der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck. Sie muss in einem Ermittlungsverfahren entscheiden, ob das von der Polizei ausgesprochene vorübergehende Waffenverbot aufrecht bleibt oder nicht.

Dornauer dankt Polizei und entschuldigt sich

Zuvor hatte sich Dornauer auf dem Kurznachrichtendienst Twitter zu Wort gemeldet. Er bedankte sich bei der Polizei und entschuldigte sich für seinen Fehler: "Ich kann euch versichern,dass eine derartige Verwahrung der Waffe meinerseits weder vorsätzlich war, noch meiner langjährigen jagdlichen Praxis entspricht. Es war ein Fehler, den ich eingestehe und für den ich mich aufrichtig entschuldige.“ Außerdem betonte er, dass die Jagd sein privates Hobby sei und nichts mit seiner politischen Funktion zu tun habe.

Dass seine Waffe schussbereit und geladen war bezweifelte er, wollte sich dazu aber nicht konkret äußern und zuerst Akteneinsicht nehmen: „Behauptungen, dass die Waffe geladen war, kann ich nicht kommentieren, da ich bislang keine Akteneinsicht nehmen konnte. Ich schließe für mich aber aus, dass die Waffe tatsächlich geladen war."

Strenge Vorschriften

Fest steht: Bei der Verwahrung von Jagdwaffen gibt es strenge Vorschriften. Dem Innenministerium zufolge ist nur dann eine Schusswaffe im Auto zulässig, wenn es "sich um eine "kurzfristige Verwahrung handelt (eine tagsüber mehr als sechs Stunden und in der Dunkelheit mehr als drei Stunden dauernde Verwahrung wird für gewöhnlich nicht mehr als kurzfristig angesehen werden können)" und wenn sichergestellt ist, dass "die Waffe gegen die Abgabe eines Schusses gesichert ist". Zudem muss die Waffe entweder im Kofferraum verschlossen werden oder so im Fahrgastraum untergebracht sein, dass "nach konkreten Umständen Dritte nicht vermuten können", dass sich darin eine Schusswaffe befindet.

Ein Verstoß gegen das Waffengesetz kann eine Geldstrafe von bis zu 3600 Euro sowie den Entzug der Jagdkarte nach sich ziehen.

>>> Kronen Zeitung

>>> Waffenrecht und Verwahrung (Salzburger Jägerschaft)

(bagre/APA)


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