Triol

Unbefristetes Waffenverbot über Dornauer bleibt aufrecht

Der Tiroler SPÖ-Chef Georg Dornauer
Der Tiroler SPÖ-Chef Georg DornauerAPA/EXPA/JOHANN GRODER
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Das Waffenverbot wurde verhängt, nachdem auf dem Rücksitz des Porsches des Tiroler SPÖ-Chefs ein geladenes Jagdgewehr sichergestellt worden war.

Der Tiroler SPÖ-Chef Georg Dornauer sieht sich weiter mit einem unbefristeten Waffenverbot konfrontiert. Ein solches war vergangenen Dezember verhängt worden, nachdem auf dem Rücksitz seines Porsches ein geladenes Jagdgewehr sichergestellt worden war. Gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft berief Dornauer. Das Landesverwaltungsgericht wies die Berufung jedoch ab, berichtete der ORF Tirol.

Die Beschwerde wurde am Donnerstag als unbegründet abgewiesen. Eine gewisse Sorgfaltswidrigkeit sei deutlich geworden, weil die Waffe mit angestecktem Magazin im Auto bei geöffnetem Fenster gebrauchsfertig gelegen sei, daneben die Munition. Dies sei grobe Sorgfaltswidrigkeit, urteilte die Richterin. Ob Dornauer das Urteil annimmt oder Revision bei den Höchstgerichten einlegt, war vorerst unklar. Mit dem Waffenverbot ist auch der Verlust der Tiroler Jagdkarte und der Einzug der Waffe verknüpft.

Im November hatte die Polizei in der Garage des Flughafen Innsbruck das geladene Jagdgewehr auf dem Rücksitz des Autos von Dornauer sichergestellt. Die hintere Fensterscheibe war währenddessen geöffnet. Dornauer war mit dem Flugzeug zu seinem Parteikollegen Hans Peter Doskozil ins Burgenland geflogen. Vor Gericht räumte der Tiroler SPÖ-Chef seinen Fehler ein. Er habe das Jagdgewehr, eine Blaser, am Tag zuvor auf die Rückbank seines Autos gelegt, weil er ins Revier fahren wollte. Weil es zu regnen begann, ging er nicht mehr zur Jagd, sondern ins Büro. Am Abend habe er dann noch an der Hubertusfeier in seiner Heimatgemeinde Sellrain teilgenommen.

Dornauer hält sich Revision offen

Am Donnerstag teilte Dornauer mit, sich eine Revision gegen den Landesverwaltungsgerichts-Entscheid offen zu halten. Allenfalls komme wohl eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in Frage, sagte sein Anwalt Mathias Kapferer. Dorthin könne man sich wegen Verfahrensfehler oder inhaltlicher Mängel wenden, etwa wenn beantragte Beweise vom Landesverwaltungsgericht nicht aufgenommen wurden. Man warte nun die schriftliche Ausfertigung des Urteils ab. Dann habe man sechs Wochen Zeit, den Instanzenweg zu beschreiten.

(APA)


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