Justizministerin: "Drei Jahre Haft für Bilanzfälscher"

Justizministerin Koennen auch nicht
Justizministerin Koennen auch nicht(c) APA/GEORG HOCHMUTH (GEORG HOCHMUTH)
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Claudia Bandion-Ortner spricht mit der "Presse" über schlecht geschulte Staatsanwälte, den Fluch der Gutachterflut und warum auch Grasser bei ihr keinen Promi-Bonus hat.

„Die Presse“: Ob Libro, Meinl oder Hypo – Prozesse gegen Manager dauern in Österreich endlos lange, es geht nichts weiter. Wie erleben Sie das als Ex-Richterin und Neo-Politikerin?

Claudia Bandion-Ortner: Es gibt ein paar Uraltverfahren, die müssten längst erledigt sein. Die Personalaufstockungen und Reformen, die wir jetzt machen, hätte es schon vor Jahren geben sollen. Aber wenn Sie meinen, dass aktuell nichts passiert – das stimmt nicht. Bei Meinl, Immofinanz, Hypo: Da geht was weiter, da wird gearbeitet. Aber man kann nicht von heute auf morgen husch, pfusch eine Anklage fertig haben. Es geht auch um Qualität, nicht nur um Tempo. Wir können auch nicht zaubern.

Die USA aber schon? Der Prozess gegen den Betrüger Madoff hat nur ein Jahr gedauert, jetzt sitzt er für „150 Jahre“ hinter Gittern...

Das kann man nicht vergleichen, die USA haben ein anderes Rechtssystem, mit vielen Deals und Kronzeugenregelungen. Wenn dort ein Herr Madoff gesteht, muss das Gericht die Wahrheit nicht mehr weiter erforschen. In allen europäischen Ländern mit unserem Rechtssystem dauern Wirtschaftsstrafverfahren genauso lang wie bei uns.

Ist das so? In der Causa Hypo hat man den Eindruck, dass die bayerischen Staatsanwälte ihre Kärntner Kollegen vor sich hertreiben.

Das ist absoluter Blödsinn. Wir arbeiten auf Hochtouren. Aber es ist nicht Aufgabe unserer Justiz, für sich Werbung zu machen und bei jedem Ermittlungsschritt zu einer Pressekonferenz zu laden. Das wäre kontraproduktiv. Die Bayern setzen auch nicht mehr Personal ein: Sie haben mehr Staatsanwälte, aber wir haben dafür die 18 Leute in der Soko Hypo. Das ist vor allem am Beginn der Ermittlungen wichtig.

Dennoch: Verfahren laufen vor allem deshalb langsam, weil zu wenig Personal da ist. Sie haben im Jänner 230 Richter und Staatsanwälte zusätzlich gefordert. Es sind deutlich weniger geworden. Sind Sie zufrieden mit dem, was Sie erreicht haben?

Wir haben als einziges Ressort 151 Planstellen dazubekommen. Damit können wir um 61 Richter und Staatsanwälte und 35 Richteramtsanwärter aufstocken. Zwölf dieser Staatsanwälte sind schon im Einsatz. In Zeiten wie diesen ist das ein Erfolg.

Besonders zäh verlaufen Verfahren, wenn politische Netzwerke hineinspielen. Eine Hausdurchsuchung bei Karl-Heinz Grasser hat es noch nie gegeben. Andere – wie bei Meinl oder Buwog – kommen sehr spät. Man denkt sich: Die Beschuldigten hatten genug Zeit, belastendes Material wegzuschaffen.

Indizien genügen nicht, für eine Hausdurchsuchung brauchen wir einen hinreichenden Tatverdacht. Reine Erkundungsbeweise sind in Österreich verboten. Das fordert auch die Menschenrechtskonvention. Eine Hausdurchsuchung ist ja ein massiver Eingriff in ein Persönlichkeitsrecht. Nicht alles, was sich in der Politik abspielt und moralisch bedenklich sein mag, ist deshalb schon ein strafbarer Tatbestand. Wir können Leute, die uns nicht mehr gefallen, nicht einfach einsperren. Aber ich bestreite vehement, dass politische Netzwerke in die Justiz hineinspielen. Es sind schon genug Politiker verurteilt worden, egal, welcher Farbe. Es gibt bei mir keinen Promi-Bonus, aber auch keinen Promi-Malus.

Für die Hypo-Untersuchungen haben Sie eine Kapitalmarktexpertin zugezogen. Ab Herbst wollen sie fix angestellte Experten in vier „Wirtschaftskompetenzzentren“ einsetzen. Was versprechen Sie sich davon?

Um die Verfahren zu beschleunigen, brauchen wir Fachleute von außen – von Bankexperten bis zu Wirtschaftstreuhändern. Heute kriegt ein Staatsanwalt in großen Wirtschaftsstrafverfahren hunderttausende Seiten Unterlagen auf den Tisch, die sichergestellt wurden – was soll er damit anfangen? Er gibt sie einem Sachverständigen und sagt ihm: „Schau dir an, was da strafrechtlich dahinter sein könnte.“ So ein Auftrag ist viel zu breit, die Gutachten sind zu teuer und dauern ewig lang. Künftig sollen Experten von Beginn an direkt neben dem Staatsanwalt sitzen und das rechtzeitig kanalisieren. Bei großen Fällen muss in Teams gearbeitet werden. Das schafft einer allein nicht. Frankreich ist da ein Vorbild.

Wie steht es um die Wirtschaftskompetenz der Staatsanwälte und Richter?

Die müssen wir schärfen. Ich weiß das aus eigener Erfahrung, ich habe mir alles mühsam aneignen müssen, während der Bawag-Prozess schon lief. Wir müssen die vorhandenen Richter und Staatsanwälte in eine wirklich gute Fortbildung schicken. An der Wirtschaft interessierte Anwärter werden wir frühzeitig herausfiltern und fördern. Wir reden mit Unternehmen und Wirtschaftstreuhändern, die Richteramtsanwärter einige Monate in ihren Rechtsabteilungen ausbilden. Zwingen kann man ja keinen dazu – Wirtschaftsstrafsachen waren immer ein wenig die unbeliebte Abteilung im „Grauen Haus“.

Wie war das bei Ihnen?

Ich bin auch nur zufällig dort gelandet! (lacht) Ich war eine sehr junge Richterin, mit Anfang 30. Nach ein paar Wochen in der Wirtschaftsabteilung habe ich den Konsum-Prozess als Einzelrichterin auf den Tisch bekommen. Die Wirtschaftskurse, die ich gemacht hatte, haben mir dabei nicht geholfen, weil der Praxisbezug gefehlt hat. Ich habe mir dann selbst Fachliteratur gekauft und mich eingelesen. Und ich habe Feuer gefangen: Nach der Karenz wollte ich unbedingt wieder in die Wirtschaftsabteilung, weil mich das wirklich interessiert hat.

Was halten Sie von einer Kronzeugenregelung?

Das ist eine gute Geschichte, vor allem bei Korruption und im Wirtschaftsstrafrecht könnte man damit mehr aufdecken. Zur Zeit gibt es das nur im Kartellrecht. Man muss für potenzielle Mitbeschuldigte mehr Motivation schaffen, etwas anzuzeigen. Es geht ja um Delikte, bei denen es scheinbar keine Opfer gibt. Wir haben uns andere Länder angeschaut und arbeiten über den Sommer ein Gesetz aus. Das soll noch heuer beschlossen werden. Eine gänzliche Straffreiheit für den Kronzeugen wie in den USA wird es aber wahrscheinlich nicht geben.

Sie haben einmal gesagt, dass Bilanzfälschung nicht hart genug bestraft wird. Was haben Sie da vor?

Ich möchte den maximalen Strafrahmen von einem auf drei Jahre ausdehnen wie in Deutschland. Dazu wird es im Herbst einen Entwurf geben. Bilanzfälschung ist kein Kavaliersdelikt, oft ist sie die Basis für Untreue und Betrug. Wir müssen diese Übel an der Wurzel packen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.07.2010)

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