Corona Briefing Tag 26

Happy Karfreitag, Pessach, Ostern, Neuanfang! Und ein ganz wilder Kommentar

APA/HERBERT PFARRHOFER
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Über den heutigen Karfreitag, Ereignisse der vergangenen Nacht, über die nächsten Tage. Und noch ausstehende Thesen.

Guten Morgen! Heute ist Karfreitag. Das althochdeutsche Kara heißt so viel wie Klage und Kummer. (In der christlichen Kultur gedenken wir an diesem Tag des Leidens und Sterbens Jesu Christi am Kreuz.) Der Karfreitag wird auch stiller Freitag genannt und war in der ewigen Debatte zwischen Katholischen und Evangelischen, wer Recht hat, als Feiertag umkämpft, für die Luther-Anhänger ist ein hoher, für die Rom-Gläubigen hingegen bestenfalls ein halber. Erinnern Sie sich den Streit um den Karfreitag in der vergangenen Legislaturperiode? Waren das feine Probleme. Sagen wir es so: Der Tag passt zu unserer Situation.

Ich erspare Ihnen nun theologische Spitzfindigkeiten, die ich gestern Nacht nachgelesen habe. Nur einen in unserer Lage interessanten Ritus darf ich erwähnen, den Priester und Diakone an diesem Tag vollziehen: Unter Prostratio auch Prostration (lat. „Niederwerfen“) genannt versteht man in den katholischen, anglikanischen und orthodoxen Liturgien das ausgestreckte Sich-Niederwerfen einer Person im Altarraum als Zeichen der Demut, Hingabe und flehentlichen Bitte. Mancherorts ist es üblich, bei der Prostratio die Arme waagerecht auszustrecken, sodass die Person in Kreuzform vor dem Altar liegt. Dieser Ritus hat sein Vorbild im Judentum, er ist in der Liturgie heute selten und daher besonders eindrucksvoll, wie man unter anderem auf Wikipedia nachlesen kann. Wäre doch als Übung was für das ORF-Schulfernsehen, wir fielen ein paar Mimen ein.

Vergangene Nacht ist schon wieder was passiert: Nach tagelangem Ringen und zwei Verhandlungsrunden einigten sich die EU-Staatschefs auf die Bedingungen einer wirtschaftlichen Krisenhilfe im Umfang von rund 500 Milliarden Euro. Der Kompromiss war ein klassischer: Das Streitthema „Corona-Bonds“ wurde einfach in guter EU-Tradition ausgeklammert. Das nunmehrige Rettungspaket ist vorerst kleiner als die Hilfsaktionen, die während der Finanzkrise geschnürt wurden und umfasst drei Töpfe: Aus dem Eurorettungsschirms ESM dürften nun doch rund 200 Milliarden Euro Kredite fließen können, die besonders von der Pandemie betroffenen Staaten zugutekommen könnten. Ein Garantiefonds für Unternehmenskredite der Europäischen Investitionsbank EIB soll 200 Milliarden Euro bringen. Auf Vorschlag der EU-Kommission soll ein Kurzarbeiterprogramm namens „Sure“ im Umfang von 100 Milliarden Euro wirken. Kurzarbeit dürfte übrigens tatsächlich eine mitteleuropäische Erfindung sein. Dazu soll ein befristeter „Recovery Fund“ zur Unterstützung der wirtschaftlichen Erholung der am meisten von der Pandemie betroffenen Euro-Staaten kommen, also allen voran Italien, dann Spanien und wohl auch Frankreich.

Ich bin Ihnen noch echte und falsche Thesen schuldig:

These 3 passt zu diesen jüngsten Nachrichten, noch besser zum „Koste es, was es wolle“ –Mantra der Regierung: Irgendwann wird man diesen Schulden-Himalaya wieder abtragen oder zumindest nicht noch weiterwachsen lassen dürfen, das kann dann durch eiserne Budgetdisziplin und massive Sparpakete erfolgen (etwa im öffentlichen Dienst, für den die Arbeitsplatzsicherheit über Nacht wieder zu einem echten Argument wurde). Eine andere Forderung, die schon bevor die Intensivstationen überhaupt voll wurden, ertönte: Die vermeintlich Reichen sollen noch mehr Steuern zahlen. Vielleicht die Banken, wie in ihrer eigenen Krise nach 2008? Schwierig, die sollen mit Krediten und zugedrückten Augen helfen. Eine Aktiensteuer? Schlechte Idee, nachdem die Börsen gerade abstürzten. Würde sie zudem nicht wieder nach oben bringen. Also vielleicht einfach eine klassische Reichensteuer? Die würden schnell das Weite suchen, die Immobilienpreise in Sylt, Südfrankreich und London dürften bald sinken. Und wenn nicht: Ein Steuerwettbewerb von gebeutelten Ländern ist dank einer Krise wahrscheinlicher als in einer Phase der Hochkonjunktur. Bleibt also die Erbschaftssteuer, die Werner Kogler bei der SPÖ ausgeborgt hat. Das hat schon was: Wir unternehmen buchstäblich alles, damit vor allem auch Mitbürger der älteren Generation nicht das Zeitliche segnen und die Grünen wollen, nur falls sie doch sterben, ihr Erbe besteuern. Das ist ein spieltheoretisch interessanter Zug. Um es einmal mehr zu schreiben: Bereits versteuertes Vermögen noch einmal zu versteuern, weil man es seinen Kindern hinterlässt, ist nicht sehr nachhaltig oder? Nach Koglers Logik wäre es dann vielleicht schlauer, die Alten würden es noch vor dem Ave-Maria ausgeben: am Kreuzfahrtschiff, in der Business-Class, mit der Luxus-Klimaanlage im kommenden Sommer?

Das bringt uns zu These 4: Es wird nun alles grün. Stimmt wohl leider auch nicht. Im Gegenteil. UNO-Klimachefin Patricia Espinosa hat das gestrige Mail gelesen und dem „Spiegel“ ein Interview gegeben: Die Coronavirus-Krise könnte nach ihrer Einschätzung die Anstrengungen der internationalen Gemeinschaft im Kampf gegen die Klimaveränderung beeinträchtigen und die Klimakrise somit verschärfen. „Ich befürchte, dass einige Länder ihre Bemühungen zurückfahren. Das ist leider abzusehen“, sagte die Generalsekretärin der UNO-Klimarahmenkonvention. Espinosa rief die Länder auf, das nicht zu tun, sondern die Anstrengungen wie vereinbart auszubauen.

Und kurz im Stil einer bekannten Chefredakteurin, die die großen Themen gerne auf Bezirksebene herunterbricht: Während der jüngsten Ausgangsbeschränkungen sind die Verlierer, die auf ein eigenes Auto verzichteten und auf ökologisch korrekten öffentlichen Verkehr setzten, die sie nun nicht nützen dürfen…

Aber vielleicht verstehen die Menschen diese Krise als Weckruf.

Bevor meiner nun ertönt, noch ein Ausschnitt aus einem Gastkommentar der Juristen Georg Negwer und Heinz Meditz, die mit der Ausgangsbeschränkungspolitik der Regierung hart ins Gericht gehen: „Dürfen wir noch ohne bestimmte Gründe die Wohnung verlassen? Diese Frage stellen sich viele Österreich unter dem Eindruck der öffentlichen Informationen über die Covid-19-Maßnahmen der Regierung. (…) Problematisch ist allerdings, dass die Regierung und viele Medien bewusst das generelle Recht, ohne Gründe die Wohnung zu verlassen, zu einer Art Spaziergangerlaubnis uminterpretieren – obwohl die Betretungs-Verordnung gerade keine Einschränkung auf einen bestimmten Zweck enthält und auch erlaubt, den gesamten Tag in der Natur zu verbringen. Darüber hinaus haben Mitglieder der Bundesregierung und zahlreiche Medien, allen voran der ORF, wiederholt behauptet, aus der Betretungs-Verordnung ergebe sich das Verbot des Zusammenkommens von Personen verschiedener Haushalte in privaten Räumlichkeiten. Solche Besuche wurden als „Corona-Partys“ diffamiert und polizeilich unterbunden. Juristisch zu Recht? (…) Ein derartiger Inhalt ergibt sich aus der Betretungs-Verordnung aber gerade nicht. Diese regelt nur das Betreten öffentlicher Orte. Da das Betreten öffentlicher Orte mit Sicherheitsabstand ohne besonderen Grund generell erlaubt ist, können auch jedwede private Wohnung unter Benützung öffentlicher Straßen aufgesucht werden; ebenso wie das Betreten der Nachbarwohnung in einem Mehrparteienhaus natürlich immer gestattet war. Das Betreten privater Wohnungen ist eben gar nicht Gegenstand der Betretungs-Verordnung und kann es mangels Verordnungsermächtigung im Verfassungsrang auch nicht werden. Sämtliche Anzeigen auf Basis der Betretungs-Verordnung wegen Zusammenkünften in privaten Wohnungen werden zu Recht im Sand verlaufen.“

Und abschließend: „Als unsere Bundesverfassung kurz nach Ende des Ersten Weltkriegs ausgearbeitet wurde, fehlten hunderttausende Kriegstote in den Familien, hungerten die Menschen in den Städten, und die Spanische Grippe wütete. Niemand möchte wohl unsere jetzigen Probleme mit der damaligen Katastrophe vertauschen. Unsere Verfassung ist also genau für solche Krisen geschaffen worden und ist zu ihrer geordneten und effizienten Bewältigung in der Lage. Wenn die Regierung der Ansicht ist, dass im Kampf gegen Covid-19 die massivsten Grundrechtseingriffe in der Zweiten Republik erforderlich sind, dann hat sie den verfassungsrechtlich vorgesehenen Weg zu beschreiten. Konkret: Dem Parlament die entsprechenden Verfassungsbestimmungen in einer Formulierung vorzulegen, dass sich dafür eine Zwei-Drittel-Mehrheit findet, und diese dann im Stufenbau der Rechtsordnung zu vollziehen. Dieser Weg war der Regierung offenbar zu mühsam…“

Der Hausverstand sagt jedenfalls, dass soziale Kontakte weiter massiv reduziert bleiben sollten. Auch zu Ostern.

Ich finde das zum Teil ganz angenehm, mir fallen da etwa ein zwei Kollegen ein, die sogar diese Krise zu Eitelkeitsposen im kleinen Spiegel nutzen.

Und wie gesagt: Nachher müssen wir über ein neues Krisen-Regelwerk reden und eines beschließen.

Morgen und übermorgen darf ich Ihnen meine Leitartikel ans Herz legen. Am Dienstag schreibe ich wieder hier und dann besuchen wir getrennt und auf Abstand den Buchhändler/die Buchhändlerin unseres Lebens. Und bestellen wir bitte unser Essen in den Restaurants unserer Städte, holen es uns selber ab oder lassen es uns liefern. Bis Dienstag!

Frohe Ostern in und mit Ihren sozialen Zellen und Familien, speichern Sie diese Bilder ab. Danke für Ihr tägliches Lese-Vertrauen.

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