Exportweltmeister

Der Brüssel-Effekt

Auch Facebook-Gründer Mark Zuckerberg wünscht sich mittlerweile, dass sich die EU-Regeln für den Schutz personenbezogener Daten weltweit durchsetzen.
Auch Facebook-Gründer Mark Zuckerberg wünscht sich mittlerweile, dass sich die EU-Regeln für den Schutz personenbezogener Daten weltweit durchsetzen.KENZO TRIBOUILLARD / AFP / picturedesk
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Dank der Größe des gemeinsamen Binnenmarkts ist die Europäische Union zusehends in der Lage, ihre Normen, Standards und Vorschriften weltweit durchzusetzen – und das auf freiwilliger Basis.

Wien/Brüssel. Werden Brexit-Befürworter nach den konkreten Vorteilen des britischen EU-Austritts gefragt, darf eine Antwort niemals fehlen: Befreit von den Fesseln der Brüsseler Bürokratie, werde Großbritannien seine eigenen Normen und Standards (durch-)setzen können, lautet die laut ausgesprochene Hoffnung der britischen Europagegner. Wer allerdings mit britischen Unternehmern spricht, bekommt rasch den Eindruck, dass sich diese Hoffnung kaum bewahrheiten dürfte – und zwar aus dem einfachen Grund, dass die Wirtschaftstreibenden an Normen und Standards made in UK gar nicht interessiert sind, sondern lieber die bestehenden Vorschriften beibehalten möchten, um möglichst ungestört in die EU exportieren zu können.

Diese Diskrepanz zwischen Wunsch und Wirklichkeit, mit der die britische Regierung in den kommenden Monaten und Jahren noch öfters zu tun haben wird, trägt den englischen Fachterminus „Brussels Effect“. Geprägt hat ihn die finnisch-amerikanische Rechtswissenschaftlerin Anu Bradford, die an der Columbia Law School in New York Europarecht unterrichtet. Bei diesem Brüssel-Effekt handelt es sich um eine Nebenwirkung des europäischen Gesetzgebungsprozesses: Vorschriften, auf die sich Kommission, Europaparlament und die 27 Unionsmitglieder einigen, haben demnach die Tendenz, weltweit übernommen zu werden – und das gänzlich ohne Zwang seitens der Europäer, sondern auf freiwilliger Basis.

Der Grund dafür liegt auf der Hand: Mit knapp 465 Millionen (im internationalen Vergleich sehr vermögenden) Konsumenten ist der gemeinsame, 27 EU-Mitgliedstaaten sowie die Schweiz, Norwegen und Island umfassende Binnenmarkt der weltweit interessanteste und lukrativste Absatzmarkt für Unternehmen. Und nachdem die europäischen Normen tendenziell strenger sind als andere Vorschriften, ist es für Firmen einfacher, diese Normen für all ihre internationalen Absatzmärkte zu übernehmen, anstatt sich mit einer Vielzahl unterschiedlicher, einmal mehr, einmal weniger anspruchsvoller Vorschriften herumzuplagen. In einem zweiten Schritt setzen sich die Exporteure dafür ein, dass die strikteren EU-Vorschriften auch auf ihren Heimatmärkten eingeführt werden, damit ihnen die Konkurrenz im Inland nicht das Wasser abgraben kann. „Um auf dem Weltmarkt den Ton anzugeben, muss die EU nichts anderes tun, als ihren eigenen Markt zu regulieren“, schreibt Bradford in ihrem Anfang 2020 erschienenen Buch „The Brussels Effect“.

Wettlauf nach oben

Dass die EU diese regulatorische Vormachtstellung erringen konnte, hängt mit der Tatsache zusammen, dass sich die Union beim Festlegen der Vorschriften tendenziell eher an den ambitionierten (und wohlhabenderen) Mitgliedstaaten orientiert und nicht an den regulatorischen Nachzüglern. Dieser Wettlauf nach oben wiederum wäre nicht möglich ohne die Einführung der qualifizierten Mehrheit (mindestens 55 Prozent der EU-Mitglieder mit mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung) bei Abstimmungen im Rat – Vorreiter wie Frankreich und Dänemark (punkto Verbot von Weichmachern in Spielzeugen) oder Deutschland und Schweden (hinsichtlich der Regelung genetisch veränderter Organismen) haben es einfacher, sich gegen Bremser durchzusetzen.

Mittlerweile beschränkt sich der Brüssel-Effekt nicht mehr ausschließlich auf Regeln für Produkte oder Umweltschutz (beispielsweise die Chemikalien-Richtlinie Reach), sondern hat auch immaterielle Sphären der digitalen Wirtschaft erfasst. Unangenehme Erfahrungen mit der regulatorischen Reichweite der EU musste beispielsweise Mark Zuckerberg machen. Der Gründer, Chef und Haupteigentümer des sozialen Netzwerks Facebook ist wegen des laxen Umgangs seines Unternehmens mit personenbezogenen europäischen Daten im Visier der Brüsseler Regulierer – umso mehr, seit die EU-Datenschutzgrundverordnung im Mai 2018 in Kraft getreten ist. Während Facebook als erste Reaktion auf das EU-Gesetz seine Unternehmensstruktur änderte, um die Auswirkungen der Datenschutzverordnung auf User außerhalb der EU zu minimieren, vollzog Zuckerberg 2019 einen Kurswechsel und sprach sich – so wie zuvor Apple-Chef Tim Cook – öffentlich für die Etablierung der EU-Regeln als globale Datenschutznorm aus. In der Zwischenzeit passte unter anderem Japan seine Datenschutzregeln an die europäischen Standards an, und auch die Vorschriften im größten US-Bundesstaat Kalifornien – der Heimat von Apple, Facebook, Google und Co. – orientieren sich zusehends an der EU.

Warum kein Peking-Effekt?

Warum allerdings an der EU und nicht an China, das mit seinen 1,4 Milliarden Einwohnern über den größten Markt überhaupt verfügt? Die Tatsache, dass Europa eine regulatorische Supermacht ist, nicht aber die Volksrepublik, hängt laut Bradford mit mehreren Faktoren zusammen. Ein Faktor ist die bereits erwähnte „Abwärtskompatibilität“ der strengen europäischen Vorschriften – während man für den EU-Binnenmarkt normierte Produkte de facto überall verkaufen kann, ist das bei Waren, die ausschließlich für den chinesischen Markt produziert werden, nicht unbedingt der Fall. Eine weitere Zutat für den europäischen Erfolg: die Regulierungsbehörden der EU, die über jeden (Bestechungs-)Zweifel erhaben sind, sowie die Unelastizität der regulierten Objekte. Soll heißen: Anders als beispielsweise bei Regeln für die flüchtige Finanzwirtschaft lassen sich die EU-Vorschriften für Industrie und Verbraucher nicht umgehen. Bis es einen Peking-Effekt geben kann, wird also noch viel Zeit vergehen.

Anu Bradford
„The Brussels Effect“
Oxford University Press
424 Seiten
30,70 Euro

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