Strache soll sich weder von seiner "vormaligen Meldeadresse" ordnungsgemäß ab-, noch an seiner "derzeitigen Meldeadresse" ordnungsgemäß angemeldet haben.
Die Wiener Wahlbehörde muss sich mit einer weiteren Anzeige gegen Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache auseinandersetzen. In der anonymen Eingabe bei der Behörde, heißt es, der Spitzenkandidat der Liste "Team HC Strache" verstoße gegen die Meldepflicht. Daher sei auch das Wählerregister zu berichtigen - was Straches Spitzenkandidatur verhindern würde.
Der Spitzenkandidat habe sich weder von seiner "vormaligen Meldeadresse" in Wien-Landstraße ordnungsgemäß abgemeldet, noch an seiner "derzeitigen Meldeadresse" in Niederösterreich "ordnungsgemäß angemeldet", heißt es in der Anzeige bei der MA 62, die gleichzeitig Wahl- und Meldebehörde ist. Auch jüngste Medienberichte seien im Ermittlungsverfahren zu berücksichtigen, heißt es darin weiter, etwa die Aussage von Straches Mutter bei einer Hausdurchsuchung.
Die Causa, welche die Kleinpartei Wandel aufgebracht hat, ist vor allem für die Wien-Wahl brisant. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass Strache zu Unrecht seinen Hauptwohnsitz in Wien gemeldet hat, könnte das Ergebnis - wie bei der Bundespräsidentschafts-Wahl - angefochten werden und der Urnengang wiederholt werden. FPÖ-Obmann Norbert Hofer hatte damit in der Tageszeitung "Österreich" gedroht, sollte der angegebene Wohnsitz "durchgewunken" werden.
Die Wahlbehörde prüft zwar derzeit die Hauptwohnsitzmeldung aller Kandidaten routinemäßig. Straches Prüfung geht aber aufgrund der Anzeigen gegen ihn darüber hinaus.
(APA)