Verfassungsministerin Karoline Edtstadler geht von einer „balancierten Entscheidung“ des VfGH zur Sterbehilfe aus. Falls nötig, könne man für die Sicherungshaft die Verfassung ändern. Von einem Mehrheitswahlrecht hält sie nichts.
Die Presse: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) prüft dieser Tage, ob das Verbot der Sterbehilfe verfassungskonform ist. Was meinen Sie?
Karoline Edtstadler: Es gibt kaum ein Thema, das kontroverser diskutiert wird, weil die persönliche Betroffenheit in die eine oder andere Richtung geht. Ich sehe im Schutz des Lebens ein ganz wichtiges Grundrecht verankert, das man nicht leichtfertig aufs Spiel setzen darf. Aber ich gehe davon aus, dass es eine balancierte Entscheidung des VfGH gibt.