Dieser Tage beginnt der letzte Akt des Buwog-Prozesses. Schlussendlich wird die Vorsitzende, Marion Hohenecker, das Urteil verkünden. Ihr Markenzeichen: Genauigkeit.
Große Strafverfahren haben ihre Tücken. Nicht nur für die Angeklagten. Auch für die Richter: Wenn man die Akten nicht gut genug kennt, wenn man den Überblick verliert, wenn man etwas Wichtiges vergisst oder auch wenn es einem an Leadership mangelt, kann man ordentlich ins Schwimmen kommen. Wenn . . .
Richterin Marion Hohenecker, die Vorsitzende des in jeder Hinsicht außergewöhnlichen Buwog-Prozesses, schwimmt nicht. Kein bisschen. Auch nicht nach sehr langer Zeit, nach – unglaublich! – 165 Verhandlungstagen. Kein „Wenn . . .“ trifft auf die im Wiener Landesgericht für Strafsachen tätige Juristin zu.