Eine aktuelle OGH-Entscheidung bestätigt es: Längst nicht jeder Wohnungsvermieter gilt als Unternehmer. Für Mieter kann das ein Nachteil sein.
Darf man als Wohnungsmieter Forderungen, die man gegen den Vermieter hat, mit dem Mietzins aufrechnen? Diese Frage stellt sich immer wieder. Etwa, wenn sich die bisher bezahlte Miete als überhöht herausstellt. Oder wenn man als Mieter eine Reparatur, die der Vermieter bezahlen müsste, vorfinanziert hat.
In Mietvertrag-Formblättern finden sich oft Klauseln, die eine Aufrechnung verbieten – nur sind diese in vielen Fällen das Papier nicht wert. Darauf verlassen sollte man sich als Mieter aber lieber nicht. Das zeigt ein Fall, den der Oberste Gerichtshof (OGH) kürzlich entschieden hat (4Ob71/20z).