Heftiger Streit im Kachelmann-Prozess

Kachelmann
Kachelmann(c) REUTERS (Pool)
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Die Verteidigung kritisierte den späten Termin für die Befragung der Hauptzeugin, stattdessen wird eine Ex-Freundin als Zeugin vorgeladen.

Der zweite Verhandlungstag im Vergewaltigungsprozess gegen den deutschen TV-Wettermoderator Jörg Kachelmann hat am Montag im Zeichen von Verfahrensstreitigkeiten gestanden. Anwalt Reinhard Birkenstock kritisierte die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Mannheim scharf, weil sie das mutmaßliche Vergewaltigungsopfer erst am Ende des Prozesses hören will. Er beantragte, sie als erste Zeugin zu hören. Die Strafkammer hat unter dem Vorsitz von Michael Seidling noch nicht über den Antrag entschieden.

Die 37-jährige Radiomoderatorin beschuldigt ihren langjährigen Freund Kachelmann, sie am 9. Februar 2010 mit einem Messer bedroht und in ihrer Wohnung vergewaltigt zu haben. Der 52-jährige Schweizer bestreitet die Tat und spricht von einer Falschanschuldigung.

Der Moderator will schweigen

Kachelmann selbst will sich nicht mehr zu den Tatvorwürfen äußern und kündigte an, im weiteren Verfahren zu schweigen. Deshalb wurde am Montag erstmals öffentlich seine Einlassung verlesen, die er bereits kurz nach seiner Festnahme im März beim Haftrichter machte. Danach habe seine frühere Freundin am 9. Februar bereits in ihrem Schlafzimmer mit Handschellen und Reitpeitsche auf ihn gewartet. Es sei zu einvernehmlichem Sex gekommen, danach hätten sie zusammen gegessen. Erst dann habe seine damalige Freundin ihn wegen eines auf ihn und eine andere Frau ausgestellten Flugtickets zur Rede gestellt. Beide seien danach davon ausgegangen, dass die Beziehung zu Ende sei. Als er sie verlassen habe, sei sie unverletzt gewesen. Dass er ein Messer angegriffen hatte, verneinte er in seiner früheren Aussage, relativierte dann aber, er könne sich jedenfalls nicht daran erinnern.

Kein Vertrauen zu Frauen

Im Übrigen wurde bekannt, dass Kachelmann zeugungsunfähig ist und er deshalb kein Kondom benutzt. Die beiden Kinder aus seiner früheren Ehe stammen nicht von ihm. Das habe er bei einem Test erfahren. Weil seine frühere Frau ihm die Kinder untergeschoben habe, habe er großes Misstrauen in Beziehungen gehabt.

Sein Verhältnis zum möglichen Tatopfer schilderte Kachelmann vor dem Haftrichter als locker. Sie hätten sich seit 1998 maximal zwölfmal im Jahr getroffen, sie sei auch nur einmal in seinem Haus im Schwarzwald gewesen. Er habe ihr allerdings nie gesagt, dass er keine Perspektive für ihre Beziehung sehe.

"Halt die Klappe oder du bist tot"


Die Staatsanwaltschaft stellte die fragliche Nacht anders dar. Am Montag verlas Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge erstmals die Anklageschrift. Danach habe Kachelmann seiner damaligen Freundin in ihrer Küche ein Messer vorgehalten und sie ins Schlafzimmer ihrer Wohnung geschoben und ihr gedroht: "Halt die Klappe oder du bist tot." Dann habe er sie aufs Bett geschubst, sie entkleidet, ihr die Schenkel auseinandergedrückt und den Vaginalverkehr mit ihr ausgeführt. Während der Tat habe er ihr den Mund zugehalten und das Messer an den Hals gedrückt, wovon sie Rötungen im Halsbereich davongetragen habe. Die Gewaltanwendung habe außerdem zu blauen Flecken an den Oberschenkeln geführt.

Ex-Freundinnen werden befragt

Die 5. Große Strafkammer beabsichtigt in den kommenden Prozesstagen, zunächst andere Freundinnen Kachelmanns zu vernehmen. Dabei soll es auch um eine Frau gehen, die von Kachelmann angeblich im Jahr 2000 mit einem Stock verprügelt wurde. Erst am 13. Oktober 2010 soll dann die Hauptbelastungszeugin in gehört werden.

Dem trat Verteidiger Reinhard Birkenstock entgegen. Er beantragte, die übrigen Freundinnen "wieder abzuladen". Sie hätten ein Zeugnisverweigerungsrecht, da es die Menschenwürde verbiete, das Liebesleben offenbaren zu müssen. Außerdem wisse man nicht, ob das angebliche Opfer bei ihrer mutmaßlichen Falschaussage bleibe oder zumindest Zweifel bekomme, ob ihre frühere Aussage zutreffe. Die Staatsanwaltschaft äußerte sich zwar nicht zur Reihenfolge der Zeuginnen, bestand aber auf der Vernehmung aller. "Es wird darauf ankommen, Erkenntnisse über den Angeklagten zu finden, der sich hier im Verfahren nicht äußert", sagte Staatsanwalt Lars-Torsten Oltrogge.

Das mutmaßliche Opfer war auch am zweiten Verhandlungstag während der Verlesung der Anklageschrift anwesend, verließ aber danach den Gerichtssaal. Als Nebenklägerin hat sie formal das Recht, am gesamten Prozess teilzunehmen. Da sie voraussichtlich am 13. Oktober jedoch selbst als Zeugin vernommen werden soll, wird sie nicht mehr anwesend sein.

(APA/dapd)

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