U-Ausschuss

Causa Blümel: Wenn der Exekutor zweimal läutet

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Spätestens am Freitag soll klar sein, ob Bundespräsident Alexander Van der Bellen doch noch rechtlich gegen Finanzminister Gernot Blümel vorgeht. Zuvor sind wieder die Richter am Wort.

Es wird, wie ein früherer Minister gesagt hätte, eine ganz entscheidende Woche. Denn am Ende sollte klar sein, ob der Bundespräsident zum ersten Mal eine Exekution gegen ein Regierungsmitglied durchführt, weil dieses Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) ignoriert. Aber worum geht es in dem Streit zwischen der Opposition und Finanzminister Gernot Blümel? Und welche Aufgaben haben Alexander Van der Bellen und der VfGH dabei zu erfüllen?

Der Vorwurf

Am 5. Mai hatten die Höchstrichter die Hofburg ersucht, ihr Erkenntnis gegen Blümel vom 3. März zu exekutieren, weil er diesem nicht nachgekommen sei. Darauf erklärte Blümel, nun dem U-Ausschuss doch alle ihm zustehenden Akten zu liefern. Damit wäre die Exekution durch den Bundespräsidenten eigentlich wieder vom Tisch gewesen.

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