OGH erteilt hitzegeplagten Wohnungsmietern Abfuhr.
Wien. Wohnungsmieter können nicht auf die Hilfe der Gerichte hoffen, wenn der Vermieter sie keine Klimaanlage installieren lässt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bleibt bei seiner Linie, wonach eine Kühlung mit Außenklimaanlagen „nicht verkehrsüblich“ sei.
Mieter einer Dachgeschoßwohnung hatten – trotz Sonnensegel, Außenjalousien und Querlüftens – unter sommerlicher Hitze gelitten und schlecht schlafen können. Sie wollten ein Klimagerät auf das Dach stellen lassen, wie dort schon eines für einen Supermarkt im Erdgeschoß steht. Eine gerichtliche Genehmigung der Veränderung an dem Haus setzt aber voraus, dass sie einem wichtigen Interesse des Mieters dient und der Übung des Verkehrs entspricht.