Reihenweise gestanden Politiker Fehler in der Bekämpfung der Pandemie ein. Doch aus Expertensicht stehen die Chancen auf eine Amtshaftung schlecht. Eher könne der FPÖ-Chef haften, der dafür aber keine Grundlage sieht.
Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) tat es, Bundeskanzler Alexander Schallenberg folgte ihm ebenso wie der steirische und der oberösterreichische Landeshauptmann, Hermann Schützenhöfer und Thomas Stelzer (alle ÖVP): Sie entschuldigten sich für die eigene Performance oder die der Regierung, räumten also Fehler ein. Deuten diese Fehler auch auf eine rechtliche Verantwortung, sodass der Staat unter dem Titel der Amtshaftung Schadenersatz leisten müsste? Zum Beispiel wegen Schäden an der Gesundheit, die jemand erleidet, weil die Spitäler überlastet sind? Und wie steht es um die Verantwortlichkeit von FPÖ-Chef Herbert Kickl, der am lautesten gegen Corona-Maßnahmen opponiert hat?
1. Kann der Gesetzgeber für Unterlassungen haftbar gemacht werden?
Nein. Es gilt der Grundsatz des freien Mandats, und die Abgeordneten im Parlament und der Staat können nicht für gesetzte oder unterlassene gesetzgeberische Aktivitäten verantwortlich gemacht werden. Eine Haftung des Staates könnte sich ausnahmsweise nur dann ergeben, wenn er eine EU-rechtliche Pflicht nicht umsetzt, was hier nicht der Fall ist.
2. Wo könnte dann sonst eine rechtliche Verantwortung ansetzen?