Impfpflicht

Oberösterreichs FPÖ fordert Eilverfahren vor dem VfGH

Manfred Haimbuchner (FPÖ)
Manfred Haimbuchner (FPÖ) APA/FOTOKERSCHI.AT/ANTONIO BAYER
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Sollten die Höchstrichter eine Impfpflicht für verfassungskonform erachten, könnte man vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen, heißt es von den Freiheitlichen.

Die oberösterreichische FPÖ fordert angesichts der geplanten Impfpflicht gegen das Coronavirus ein Eilverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) nach deutschem Vorbild. Sollte der VfGH eine Impfpflicht für verfassungskonform erachten, deuteten Landesparteichef Manfred Haimbuchner und der Linzer Gesundheitsstadtrat und Landtagsmandatar Michael Raml am Dienstag den Gang zum Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) an.

Haimbuchner sieht aktuell neben einer Gesundheits- auch eine "Rechtsstaatskrise" und eine "Krise der Freiheit". Freiheit bedeute nicht, dass man tun und lassen könne, was man wolle, aber Freiheit bedeute, ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Raml sieht die Rechtsstaatlichkeit als "Opfer des sogenannten Krisenmanagements der Bundesregierung". Die geplante Begutachtungsfrist für die Impfpflicht - vier Wochen "mitten in der Weihnachtszeit, mitten in der Urlaubszeit" - halte er für viel zu kurz. Man werde gegen die Impfpflicht zunächst einmal parlamentarisch und dann wohl auch rechtlich vorgehen, kündigte Haimbuchner an. Er kenne die Details noch nicht alle, aber "was bisher durchgesickert ist, wird nicht unsere Zustimmung finden".

Deutschland als Vorbild

Die FPÖ sucht zudem offensichtlich Möglichkeiten, die Impfpflicht schon vor Inkrafttreten auszusetzen: Es brauche die Möglichkeit eines Eilverfahrens vor dem VfGH, so Raml, die gleichzeitig mit dem Beschluss der Impfpflicht kommen müsse. Als Vorbild sieht er Deutschland, wo das Bundesverfassungsgericht einen Zustand durch einstweilige Anordnung regeln könne, wenn dies "zur Abwehr schwerer Nachteile oder zur Verhinderung drohender Gewalt zum gemeinen Wohl geboten ist", wie er ausführte. Denn in Österreich gebe es nur eine nachfolgende Normenkontrolle durch den VfGH. Sollte der VfGH letztlich die Impfpflicht für verfassungskonform erachten, sei das in einem Rechtsstaat zu akzeptieren, auch wenn man sich in der Entscheidung nicht wiederfinde, betonte Haimbuchner, aber: Es gebe auch noch den EGMR.

Sowohl er als auch Raml verwiesen auf die massiven Auswirkungen der Lockdowns auf die Wirtschaft und auf die psychische Gesundheit von Kindern, aber auch von älteren Menschen. Haimbuchner ist überzeugt, dass man mit einer Reihe von Maßnahmen Lockdowns einschränken könne, etwa mit dem Aufbau entsprechender PCR-Test-Kapazitäten. Zudem plädierte er neuerlich für Antikörpertests, um die Immunisierung der Bevölkerung einschätzen zu können, für Luftfilter, Hygienekonzepte und "auch die Maske wird das eine oder andere beitragen". Die Vorgehensweise, Geimpfte nicht mehr als K1-Personen einzustufen, müsse man wieder ändern. Auch müsse man Pflegekräfte besser entlohnen und Anreize für die Arbeit im Gesundheitsbereich schaffen. 2G habe nichts gebracht, aber er habe Verständnis, dass man "große Menschenansammlungen vermeidet", so Haimbuchner.

Was die Impfung angehe, müsse man "zunächst einmal wissen, inwiefern wirkt die Impfung wirklich", sagte Haimbuchner, betonte aber gleichzeitig, dass sie wohl schwere Verläufe verhindere, "daran zweifle ich nicht". Wie man ohne Impfpflicht die Durchimpfungsrate erhöhen könne, ließ er offen, denn: "Wir haben ja bereits eine relativ hohe Impfrate. Wenn man das mit anderen Ländern vergleicht, steht Österreich nicht so schlecht da."

(APA)

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