Taxonomie

Atomkraft: Luxemburg will sich Klage gegen EU-Vorschlag anschließen

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Luxemburgs Umweltminsiterin kündigt ein rasches gemeinsames Vorgehen mit Österreich an, wenn die EU-Kommission Investitionen in neue Atomreaktoren als nachhaltig klassifiziert.

Die luxemburgische Regierung hat rechtliche Schritte gegen die Pläne der EU-Kommission zur Einstufung von Atom- und Gaskraftwerken als klimafreundlich angekündigt. "Wir werden uns einer Klage anschließen", sagte Umweltministerin Carole Dieschbourg dem digitalen Medienhaus Table.Media. Zuvor hatte bereits Österreich mit Klage gedroht.

Dieschbourg sagte, beide Regierungen hätten vereinbart, sofort zu reagieren, wenn die EU-Kommission den Rechtsakt verabschiedet habe.

Die Pläne der EU-Kommission sehen vor, dass Investitionen in neue Atomkraftwerke als nachhaltig klassifiziert werden können, wenn die Anlagen unter anderem neuesten Technik-Standards entsprechen und ein konkreter Plan für eine Entsorgungsanlage für hoch radioaktive Abfälle spätestens 2050 vorgelegt wird. Investitionen in neue Gaskraftwerke sollen insbesondere auf Wunsch Deutschlands ebenfalls als nachhaltig eingestuft werden können.

Die Grünen-Politikerin Dieschbourg nannte es "tragisch", dass die EU-Kommission Kernenergie und Erdgas als nachhaltig einstufen wolle. Es würden Gelder blockiert, die man dringend zur Bekämpfung des Klimawandels und für den Ausbau erneuerbarer Energien brauche.

Frankreich betrachtet Pläne als „final“

Die französische Regierung ist nach Informationen des "Spiegel" aber weiterhin gegen jegliche Änderungen an der sogenannten Taxonomie der EU, die Erdgas und Atomkraft zu nachhaltigen Energien erklären soll. Sie betrachte den Entwurf, den die EU-Kommission zu Silvester vorgelegt hat, als "final", schrieb das deutsche Magazin laut Vorausinformation vom Freitag unter Berufung auf französische Regierungskreise.

Frankreich deckt seinen Energiebedarf zum Großteil aus Kernenergie. Das Land hat im ersten Halbjahr den EU-Vorsitz inne und spielt bei der sogenannten Taxonomie der EU für nachhaltige Investitionen eine wichtige Rolle. Die EU-Staaten können noch bis zum 12. Jänner bei der Kommission um Änderungen an dem Entwurf werben. Die Erfolgsaussichten sind aber gering.

Laut "Spiegel" wird die EU-Kommission voraussichtlich am 18. Jänner über die finale Fassung entscheiden. Das geplante Inkrafttreten der neuen Regeln zum 1. Jänner 2023 ließe sich dann nur noch verhindern, wenn 20 der 27 EU-Staaten mit mindestens 65 Prozent der EU- Gesamtbevölkerung oder eine absolute Mehrheit im Europaparlament dagegen stimmen. Beides gilt als nahezu ausgeschlossen.

(APA/dpa)

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