Ab sofort gilt in Österreich die Impfpflicht gegen das Coronavirus. Zugleich werden Maßnahmen gelockert: Die Sperrstunde wird auf 24 Uhr verlegt, zu Veranstaltungen werden mehr Leute zugelassen.
In Österreich gilt ab heute, Samstag, die allgemeine Impfpflicht gegen das Coronavirus. Am Freitag war die Regelung im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden, mit dem darauffolgenden Tag tritt sie in Kraft. Zuvor hatte Bundespräsident Alexander Van der Bellen das verfassungsmäßige Zustandekommen des "Bundesgesetzes über die Pflicht zur Impfung gegen Covid-19" in National- und Bundesrat beurkundet. Von Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) wurde es gegengezeichnet.
Die Impfpflicht gilt damit ab sofort für alle Personen mit Wohnsitz in Österreich ab 18 Jahren. Ausnahmen sind für Schwangere und jene vorgesehen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, sowie - bedingt - auch für Genesene. Bei Nicht-Befolgung werden im "vereinfachten Verfahren" bis zu 600 Euro fällig, im "ordentlichen Verfahren" bis zu 3600 Euro. In der ersten Phase nach Inkrafttreten wird bis Mitte März aber noch nicht gestraft.
Aktuell verstoßen knapp 1,3 Millionen Erwachsene gegen die Impfpflicht, wie aus einer Auswertung des Gesundheitsministeriums hervorgeht. Berücksichtigt wird dabei freilich nicht nur die Durchimpfung - hier wären Oberösterreich und Kärnten die Schlusslichter. Auch wer im letzten halben Jahr eine Infektion durchgemacht hat, ist vorerst von der Pflicht befreit.
Veranstaltungen, Handel, Gastronomie
Während die Impffplicht in Kraft tritt, fallen mit dem heutigen Datum einige Corona-Einschränkungen. Die Sperrstunde wird von 22 auf 24 Uhr verlegt. Die Personenhöchstgrenze bei Zusammenkünften ohne zugewiesenen Sitzplätzen und bei außerschulischen Jugendveranstaltungen steigt von 25 Personen auf 50 Personen. Bei Veranstaltungen bis 2000 Personen gilt nur noch die 2G-Regel (Eintritt für Genesene und Geimpfte) statt der 2G+ Regel, also der Verpflichtung zusätzlich zur Impfung oder Genesung noch getestet zu sein.
Ab dem 12. Februar 2022 fällt dann die 2G-Regel im Handel. In allen Geschäften wird dann durchgehend nur mehr eine FFP2-Maskenpflicht gelten. Ab dem 19. Februar 2022 wird die 2G-Regel in der Gastronomie zur 3G-Regel ausgeweitet - allerdings nicht in Wien. Die Bundeshauptstadt geht den vorsichtigeren Weg, hier wird die 2G-Regel in der Gastronomie vorerst beibehalten.
Ab dem 19. Februar wird die Gültigkeit von PCR-Tests in der Gastronomie auf 48 Stunden verkürzt - für alle anderen Bereiche bleibt die Gültigkeit von PCR-Tests wie bisher bei 72 Stunden. Sollten PCR-Tests nicht verfügbar sein, gelten auch Antigentests für die Dauer von 24 Stunden. Die 3G-Regel gilt ab dann auch bei Veranstaltungen (anstatt der vorherigen 2G-Regel).
In Zahlen
In ganz Österreich sind aktuell etwa drei Viertel der Erwachsenen geimpft (76,4 Prozent), weitere 6,4 Prozent verfügen über ein Genesungszertifikat. Sie haben also innerhalb der letzten sechs Monate eine Infektion mit dem Coronavirus hinter sich gebracht und sind - auch wenn sie noch nicht geimpft sein sollten - derzeit von der Impfpflicht ausgenommen. Damit bleiben knapp 1,3 Millionen Erwachsene in Österreich (17,2 Prozent), die sich mit der Impfpflicht nun eine Corona-Schutzimpfung holen müssten -falls sie nicht unter einen der Ausnahmegründe wie etwa Schwangerschaft fallen.
Besonders hoch ist der Anteil in Wien - hier ist ein Fünftel (20,3 Prozent) der Bevölkerung weder geimpft noch genesen. Dies allerdings nicht, weil die Durchimpfung in Wien besonders niedrig wäre. Mit 75,9 Prozent liegt die Bundeshauptstadt in etwa im österreichweiten Durchschnitt (76,4 Prozent). Vielmehr ist der Anteil der Genesenen in Wien mit 3,7 Prozent nur halb so hoch wie im österreichischen Schnitt.
Auffällig hoch ist der Anteil der Genesenen dagegen in Salzburg, wo ein Zehntel der Bevölkerung in den letzten sechs Monaten infiziert war.
(APA/Red. )