Wie es nach dem Beschluss der burgenländischen Verfassungsklage gegen das ORF-Gesetz nun weitergeht.
Was Hans Peter Doskozil in der „Presse am Sonntag“ angekündigt hat, wurde gestern von seiner Landesregierung beschlossen: Das Burgenland macht von einem Recht auf eine Verfassungsklage Gebrauch, weil man der Ansicht ist, der Regierungseinfluss auf den ORF sei zu groß. Konkret geht es im 44-seitigen Schriftsatz um den Vorwurf, dass – dokumentiert etwa in den im Frühjahr aufgetauchten „Sideletters“ von ÖVP und Grünen – Regierungen kraft ORF-Gesetz imstande sind, sich Topjobs im Rundfunk aufzuteilen.