Die Entlastung soll 500 Euro pro Haushalt betragen, dazu soll noch ein sozialer Ausgleich kommen. Auch Deutschland schnürte ein Paket.
Wien/Berlin. Angekündigt war die Präsentation des Modells für die Strompreisbremse schon für Ende August – da kam der Bundesregierung jedoch just die Wien-Energie-Krise dazwischen. Am Sonntag wurden nun die ersten Details bekannt: Die Strompreisbremse soll für 80 Prozent des Durchschnittsverbrauchs eines Haushalts wirksam sein: das sind 2900 Kilowattstunden. Für jede dieser Kilowattstunden wird ein Preis von zehn Cent herangezogen, die Entlastung soll damit 500 Euro pro Haushalt betragen. Das Finanzministerium stellt dafür einen Betrag von rund 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Konkret bedeutet das, dass ein Haushalt für 80 Prozent des durchschnittlichen Jahresverbrauchs des Vorjahres diesen geringeren Strompreis zahlt.
Für alles darüber hinaus wird der aktuelle Marktpreis bezahlt. Damit soll auch ein Anreiz zum Stromsparen gegeben sein. Bei diesem Beispiel wurde mit einem Drei-Personen-Haushalt gerechnet – um die soziale Treffsicherheit jedoch noch zu erhöhen, wird es für Haushalte ab fünf Personen noch zusätzliche Antragsmöglichkeiten geben. Zudem werden auch Menschen, die von der GIS befreit sind, eine Zusatzförderung in Höhe von zwischen 130 und 150 Euro bekommen. Nach dem Beschluss am Mittwoch im Ministerrat wird im Parlament – voraussichtlich im Oktober – eine Entscheidung gefällt. Die Strompreisbremse soll damit ab Dezember 2022 gelten. Auch für Unternehmen soll ein Unterstützungspaket in Form eines Direktzuschusses auf den Weg gebracht werden. Wann dieses final präsentiert wird, steht noch nicht fest.